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Handy Manie

F
frischlinge
Jan 2018 bearbeitet

Welchen Kompromiss könnte man in Sachen Smartfone finden. Es wird immer mehr Mode in der Arbeitszeit mit dem Handy zu daddeln. Unsern Chef geht mittlerweile die Hutschnur auf. In einer Weise kann ich ihn schon verstehen. Wie könnte ein Kompromiss aussehen.

2.062018

Community-Antworten (18)

H
Hoppel

05.02.2015 um 22:03 Uhr

@ frischlinge

Das absolut Letzte was ich tun würde ist, über einen Kompromiss nachzudenken!

Wer den AG um Arbeitszeit betrügt, betrügt letztendlich auch seine KollegInnen.

Während der Erholungspause soll jeder auf seinem Smartphone oder was auch immer rumdaddeln, was das Zeug hält. Während der Arbeitszeit hat auch derartiges Privatvergnügen überhaupt nichts verloren und als BR würde ich Kompromisslösungen definitiv NICHT unterstützen!!!

D
Dezibel

05.02.2015 um 22:06 Uhr

Volle Zustimmung.

G
gruenteeist

06.02.2015 um 07:24 Uhr

Wir haben ein ähnliches Problem. Ich denke, hier geht es NICHT darum, das Daddeln auf den Smartphones in welchem Umfang auch immer zu tolerieren. Es geht vielleicht eher darum, ein generelles Handyverbot am Arbeitsplatz zu verhindern. Es gibt immer wieder Kollegen, die auf gute Erreichbarkeit angewiesen sind, weil sie z.B. alleinerziehend sind und ja doch die Kita mal anruft, weil was mit dem Kind ist. Das Informationsverhalten und die Kontaktpflege untereinander und in der Familie sehen heute halt anders aus als früher. Ich weiß, früher ging das auch. Allerdings leben wir eben heute und nicht vor 25 Jahren. Nichts desto trotz ist auch für mich ein ein rumspielen auf und mit dem handy während der Arbeitszeit inakzeptabel.

E
Erbsenzähler

06.02.2015 um 07:52 Uhr

@gruenteeist "Es gibt immer wieder Kollegen, die auf gute Erreichbarkeit angewiesen sind, weil ..." Das hat mit dem Smartphone nichts zu tun! Dafür gibt es auch Telefone des Arbeitgebers. Hier sollte es im "Notfall" erlaubt sein angerufen zu werden!

Außerdem schließe ich mich Hoppel vollkommen an!

H
Hartmut

06.02.2015 um 08:38 Uhr

Ich finde auch, nicht einmischen. Die verständigen AN daddeln nicht die ganze Zeit rum, und die unverständigen AN würden es nicht verstehen.

Wenn es den AG so stört, soll er den Klassiker zücken: Ermahnung -> Abmahnung -> usw.

G
gruenteeist

06.02.2015 um 09:53 Uhr

Seh ich wie Hartmut. Das setzt aber aufmerksame und konsequente Vorgesetzte voraus, die nicht wegschauen. Einmischen würde ich mich auch nicht wollen, den AG um Arbeitszeit betrügen ist in jedem Fall eine Verletzung der Arbeitnehmerpflichten. Auf der anderen Seite betrifft es auch Fragen der Ordnung des Betriebs und des Verhaltens der Arbeitnehmer im Betrieb und das fällt bekanntermaßen in §87 BetrVG. Vielleicht kann man doch direkt, als Kollege auf die betreffenden Personen einwirken, indem man ihnen die Konsequenzen aufzeigt. Für die, die dann immer noch unverständig sind, sind dann die Vorgesetzten zuständig. Ansonsten bleibt dem Arbeitgeber eben ein generelles Handyverbot am Arbeitsplatz auszusprechen. Das sorgt zumindest für klare Verhältnisse.

H
Hoppel

06.02.2015 um 10:09 Uhr

LAG Mainz , 30.10.2009 , 6 TaBV 33/09

Keine Mitbestimmung bei Verbot der Handynutzung während der Arbeitszeit

" Der Betriebsrat hat erstinstanzlich die Auffassung vertreten, dass es sich bei der Benutzung von privaten Mobiltelefonen um mitbestimmungspflichtiges Ordnungsverhalten i. S. v. § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG handele, so dass bei dessen Untersagung ein Mitbestimmungsrecht bestünde. [...]

Die Arbeitgeberin hat Zurückweisung des Antrages beantragt und erwidert, sie könne jederzeit verlangen, dass die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ihren beruflichen Verpflichtungen nachgingen, ohne dass sie private Telefonate mit in den Betrieb eingebrachten Mobiltelefonen führten. [...]

Das Arbeitsgericht hat in dem vorerwähnten Beschluss den Unterlassungsantrag des Betriebrates abgewiesen und zur Begründung im Wesentlichen ausgeführt, eine Verletzung des Mitbestimmungsrechts nach § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG sei nicht gegeben, da allein das Arbeitsverhalten der Arbeitnehmer betroffen sei; es handele sich um eine Konkretisierung der Arbeitspflicht. Anders als beim Radiohören würde der Arbeitnehmer bei der Nutzung des Privathandys selbst aktiv und damit unmittelbar von der Arbeitsleistung abgelenkt. Das Arbeitsverhalten würde beeinträchtigt. Es bestünde für den Arbeitgeber auch keine Möglichkeit, den Umfang der privaten Tätigkeit zu überprüfen. Nach § 106 GewO könne der Arbeitgeber ein entsprechendes Verbot aussprechen. Die bisherige Duldung führe nicht zu einem Mitbestimmungsrecht. [...]

Das Arbeitsgericht ist vom zutreffenden Rechtsmaßstab (vgl. BAG Beschluss vom 21.01.1997 - 1 ABR 53/96 -) ausgegangen und hat zwischen mitbestimmungspflichtigen Ordnungsverhalten nach § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG und mitbestimmungsfreiem Arbeitsverhalten unterschieden. Letzteres betrifft alle Weisungen, die bei der Erbringung der Arbeitsleistung selbst zu beachten sind.

Das Arbeitsverhalten ist berührt, wenn der Arbeitgeber kraft seiner Organisations- und Leitungsmacht näher bestimmt, welche Arbeiten auszuführen sind und in welcher Weise das geschehen soll. Mitbestimmungsfrei sind danach Anordnungen, mit denen die Arbeitspflicht unmittelbar konkretisiert wird. [...]

Es gehört nach Auffassung der Beschwerdekammer zu den selbstverständlichen Pflichten, dass die betreffenden Arbeitnehmer während der Arbeitszeit - nur hierauf bezieht sich die Dienstanweisung der Arbeitgeberin - von der aktiven und passiven Benutzung des Handys - absehen. [...]

Dass es zu keinen konkreten Einschränkungen durch die Handynutzung kommt, hätte im Übrigen vom antragstellenden Betriebsrat dargelegt werden müssen, so dass auch dieser Argumentationsstrang nicht zu einer anderen vom Arbeitsgericht abweichenden Beurteilung führt. [...] "

G
gironimo

06.02.2015 um 10:33 Uhr

Da wäre ja schon die BV "Suchtverhalten" anzuwenden :-)

Ich kann den AG verstehen, wenn er während der Arbeit das Smartphon hantieren untersagen will. In der Pause oder sonstigen Arbeitsunterbrechungen aber - sei es drum (da würde ja auch die Mitbestimmung ziehen)

N
nicoline

06.02.2015 um 10:47 Uhr

  • Allerdings leben wir eben heute und nicht vor 25 Jahren.* Wohl war, aber nicht alles, was sich verändert hat ist auch bedingungslos als gut und richtig zu akzeptieren. Zumindest scheint sich die Einstellung zu dem was richtig ist in den letzten 25 Jahren dahingehend geändert zu haben, dass ein AG doch einsichtig sein müsste, dass im Zeitalter des smartphones eben nicht mehr so viel Zeit übrig bleibt, zu arbeiten. Vielleicht müsste man mal intensiver darüber nachdenken, woran es liegt, dass eine solche Eistellung als richtig empfunden wird. Ich schließe mich komplett dem Statement von Hoppel an.
M
Moreno

06.02.2015 um 13:24 Uhr

Na es sind immer ein paar wenige die es übertreiben und dann für alle kaputt machen. Bei uns war auch ein Handyverbot im Gespräch nachdem der GL gesehen hatte das eine junge Mitarbeiterin beim Rollstuhlschieben mit dem Handy rumgespielt hatte. Unsere Antwort war dann aber, okay Handyverbot aber dann werden die AN auch nicht mehr ans Telefon gehen wenn sie in ihrer Freizeit vom Betrieb angerufen werden und auch bei Ausflügen usw ihr Handy nicht mehr mitnehmen bzw. benutzen werden. Komischerweise haben wir bis heute nichts mehr vom Handyverbot gehört ;-)

N
nicoline

06.02.2015 um 14:01 Uhr

Na es sind immer ein paar wenige die es übertreiben das glaube ich eben nicht, wenn man das Leben auf der Straße, in öffentlichen und privaten Verkehrsmitteln oder auch Restaurants betrachtet. Da gewinnt man doch den Eindruck, dass einzelne Minuten ohne Betrachtung des Handys eine nicht ertragbare, negative Lebensbeeinflussung darstellen und das setzt sich in der Häufigkeit auch im Arbeitsalltag fort.

das eine junge Mitarbeiterin beim Rollstuhlschieben mit dem Handy rumgespielt hatte. Genau, wie schon gesagt: Vielleicht müsste man mal intensiver darüber nachdenken, woran es liegt, dass eine solche Eistellung als richtig empfunden wird.

Weder das dann werden die AN auch nicht mehr ans Telefon gehen wenn sie in ihrer Freizeit vom Betrieb angerufen werden

noch das auch bei Ausflügen usw ihr Handy nicht mehr mitnehmen bzw. benutzen werden.

müssen die AN machen, unabhängig davon, wie hoch der Arbeitszeitbetrug durch Smartphonebetätigung ist. Und ein BR, der mit Erpressung agiert um wie viel AN auch immer während der Arbeit ein Privatvergnügen zu ermöglichen, spricht für sich.

M
Moreno

06.02.2015 um 15:45 Uhr

Na der AG kann nicht sagen absolutes Handyverbot aber wenn ich möchte benutzt Ihr es, er muss also abwägen wo er mehr Gewinn hat. Für Handy vielbenutzer bei der Arbeit sollte der Vorgesetzte eben mal ein Machtwort sprechen aber es dürfen nicht die dafür bestraft werden die vielleicht einmal am Tag ne SMS verschicken.

N
nicoline

06.02.2015 um 21:08 Uhr

es dürfen nicht die dafür bestraft werden die vielleicht einmal am Tag ne SMS verschicken. Ach ja?

Wenn der AG mich während der Arbeit erreichen möchte, dann soll er mir ein Telefon zur Verfügung stellen, welches dann aber auch nur für dienstliche Angelegenheiten genutzt wird. Ob der AG mich in meiner Freizeit erreichen kann, entscheide ich und nicht der AG und auch nicht der BR. Ein BR sollte der Ansicht sein, dass Freizeit auch freie Zeit bedeutet und nicht eine private Handynutzung während der Arbeitszeit mit einer Erreichbarkeit während der Freizeit erkaufen!

H
Hoppel

07.02.2015 um 12:02 Uhr

@ nicoline

Vollste Zustimmung!

M
Moreno

07.02.2015 um 18:46 Uhr

Na Nicoline Du hast es halt nicht verstanden was wir dem AG signalisiert haben wenn er meint ein totales Handyverbot im Betrieb anzuordnen. Meinst Du etwa wir sagen dem AN wie und wann sie Ihr Handy benutzen dürfen?

N
nicoline

07.02.2015 um 19:14 Uhr

Na Moreno, ich glaube, Du willst mich nicht verstehen, aber ist auch gut!

M
Moreno

07.02.2015 um 20:32 Uhr

Na es gibt halt Menschen die kann man nicht verstehen...ist eigentlich schon wieder Vollmond?

N
nicoline

07.02.2015 um 21:01 Uhr

Na es gibt halt Menschen die kann man nicht verstehen Ja, das sehe ich genauso! Also bei uns ist der Vollmond gerade vorbei. Hast Du eigentlich schon einen Tannenbaum?

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