W.A.F. LogoSeminare
Dieser Beitrag ist vor 11 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Gewerkschaftssekretär Einladung in die BR-Sitzung

F
Faschad
Jan 2018 bearbeitet

Liebe kluge Leute, der Gewerkschaftssekretär ist für nächste Woche bei uns zur Betriebsratssitzung eingeladen( und kommt auch). Wir haben vor längerer Zeit im BR den Beschluss gefasst, dass wir die Gewerkschaft generell zu unseren Sitzungen einladen können/wollen. Nun will der Personaler von uns den Beschluss sehen!!! Gut, wir haben ihm klar gemacht, dass das nicht geht. Nun will er einenSatz haben, indem der §31 BetrVG erwähnt wird, "zu unserer Absicherung" (ich wüßte nicht zu welcher?) Habt ihr eine Erklärung dazu, wie man auf so eine Idee kommen kann? Oder sollte ich mich in diesem Punkt fortbilden?? Ich habe ihm gesagt, wir haben den Beschluss gefasst, das kann er mir glauben, Weiteres dazu schriftlich gibt es nicht. Wir bitte ist Eure Meinung? Vielen herzlichen Dank Faschad

1.664012

Community-Antworten (12)

K
Kölner

05.02.2015 um 15:57 Uhr

Soll er klagen...

G
gironimo

05.02.2015 um 16:30 Uhr

Was geht dem Personalchef überhaupt irgend welche Details eines Beschlusses an. Der BRV teilt ggf. die Beschlusslage zu den einzelnen Punkten mit.

Er kann - wie Kölner schon schreibt das Gericht bemühen. Aber verträgt sich das mit § 2 BetrVG. Vielleicht ein §, den man mal den Personalchef in Erinnerung rufen sollte.

P
Pjöööng

05.02.2015 um 16:42 Uhr

Und wenn es dazu gar keinen Beschluss gegeben hätte, sondern nur einen Antrag?

Wenn der Arbeitgeber einen Satz haben will in dem der § 31 erwähnt wird, dann soll er ihn doch selber formulieren und der BR kann sich dann dieses Stück Gebrauchslyrik anschauen und überlegen ob er damit irgendwas macht.

H
Hartmut

05.02.2015 um 16:52 Uhr

Ich finde auch, dass ihr da keine Bange haben müsst. Vorzeigen müsst ihr nichts.

Wenn euer Nein dem Personaler nicht reicht, kann er versuchen, Feststellungsklage zu erheben. Er behauptet dann 'bei Nichtwissen', dass ihr keinen wirksamen Beschluss gefasst habt und bittet das Gericht festzustellen, dass er recht hat. Bevor's losgehen kann, muss er aber dem Gericht noch klarmachen, dass er ohne diese Feststellung beschwert ist. Ein Riesen-Aufwand, der viele viele Euronen verschlingt - für nichts. Er wird sich das sehr überlegen.

H
HamburgerEBRM

05.02.2015 um 16:54 Uhr

Wo ist eigentlich das Problem, diesen Beschluß genauso mitzuteilen wie andere Beschlüsse des BR? Ist in dem Fall doch die Grundlage, warum sich fremde Personen auf dem Betriebsgelände aufhalten. Und hier sogar eine Vereinfachung, da nicht für jede einzelne Sitzung separat, sondern für jede Sitzung gültig. Einen Dreizeiler tippen, ausdrucken und vom BRV unterschreiben und gut ist.

P
Pjöööng

05.02.2015 um 17:06 Uhr

Zitat (Hartmut): "Er behauptet dann "bei Nichtwissen", dass ihr keinen wirksamen Beschluss gefasst habt und bittet das Gericht festzustellen, dass er recht hat."

Was soll das bringen? Ein Beschluss ist hier völlig unnötig! Der Arbeitgeber wäre hiermit keinen Mikrometer weiter!

K
Kölner

05.02.2015 um 18:05 Uhr

@Pjöööng Bei Hartmut schon... ;-)

@All ich würde mich gar nicht darum sorgen, würde keinen Anwalt beauftragen, auch nicht dem AG das Gewünschte ausstellen und gut ist's. Fettich!

G
gironimo

05.02.2015 um 18:22 Uhr

Im Übrigen, der Kollege von der Gewerkschaft dürfte das Problem kennen. Fragt sich, ob im Zuge der vertrauensvollen Zusammenarbeit der AG dem BR auch ankündigt, ob er einen Vertreter vom Arbeitgeberverband empfängt.

H
Hoppel

05.02.2015 um 21:56 Uhr

@ Faschad

"Wir haben vor längerer Zeit im BR den Beschluss gefasst, dass wir die Gewerkschaft generell zu unseren Sitzungen einladen können/wollen."

Ist überhaupt mind. ein BRM Mitglied dieser Gewerkschaft? Falls ja, ist die Welt in Ordnung. Falls nein, habt ihr (noch) ein Problem ...

Ansonsten ... BAG, 28.2.1990, 7 ABR 22/89

S
Snooker

05.02.2015 um 22:04 Uhr

Wobei ich diesen Satz nicht ganz nachvollziehen kann: Ist überhaupt mind. ein BRM Mitglied dieser Gewerkschaft? Falls ja, ist die Welt in Ordnung. Falls nein, habt ihr (noch) ein Problem ...

Ein BR hat Hausrecht und kann sich zu Sitzungen einladen wen er will, da kann der Chef speckern wie er will.

H
Hoppel

05.02.2015 um 22:14 Uhr

@ Snooker

Jaja ... wie wäre es denn damit, einfach mal den § 31 BetrVG in Bezug auf die hiesige Fragestellung zu lesen?

Denn wenn Du gelesen und auch verstanden hättest, wäre Dein letzter Kommentar vollkommen überflüssig gewesen ...

F
Faschad

06.02.2015 um 15:24 Uhr

Vielen lieben Dank, das hat uns noch mal gut getan, und ja es sind 4 BRM in dieser Gewerkschatf!!!

Ihre Antwort