Erstellt am 05.02.2015 um 11:38 Uhr von gironimo
Der Wirtschaftsausschusssprecher ist zwar nicht zwingend vorgeschrieben - aber Du sagst es ja schon. Wenn keiner zuständig ist, läuft auch nichts.
Erstellt am 05.02.2015 um 11:51 Uhr von Ronald
Hallo,
hier eine Antwort , die ich bei W.A.F. gefunden und hierhin kopiert habe.
Essenz: NEIN, muß nicht!
***"Welche Rolle hat ein Sprecher des WA?
Eine typische Frage bei Wirtschaftsausschuss-Seminaren ist die nach der Notwendigkeit eines Wirtschaftsausschuss-Vorsitzenden. Nach dem BetrVG ist es keine Pflicht, einen Vorsitzenden zu haben.
Tipp: Es empfiehlt sich, einen Sprecher zu benennen, dem organisatorische Aufgaben übertragen werden können.
Der WA Sprecher kann und sollte die folgenden Funktonen übernehmen:
Führung der WA-Sitzungen: Die Führung der Sitzungen intern und auch mit dem Unternehmer sollten vom WA-Sprecher übernommen werden, sofern einer vorhanden ist. Von ihm wird die Sitzung eröffnet und die Teilnahme der WA-Mitglieder und des Unternehmers erfasst. Er leitet durch die Sitzungen, erteilt oder entzieht das Wort und verfolgt die Tagesordnung. Abschweifende, ausufernde und unwichtige Punkte einzelner Teilnehmer sowie des Unternehmers sollten vom WA-Sprecher unterbunden werden.
Vertretung des WA nach außen: Der WA-Sprecher kann die vom WA gefassten Beschlüsse vertreten. Fallbeispiele: Verlangen auf Hinzuziehung eines Sachverständigen, ausdrückliche Aufforderung zur Herausgabe bestimmter Informationen, etc.
Annahme von Anträgen und Erklärungen: Der Sprecher des WA ist der Hauptansprechpartner für Anträge und Erklärungen durch den Arbeitgeber.
Unterrichtung des Betriebsrats: Gemäß §§ 106 Abs. 2 und 108 Abs. 4 BetrVG hat der Wirtschaftsausschuss den BR unverzüglich und vollständig über die WA-Sitzungen zu informieren. Dies macht meistens der WA-Sprecher durch Verteilung des Protokolls in Verbindung mit einer mündlichen Erläuterung.
Praxisbezogenes Know-how veranschaulicht immer wieder, dass der Unternehmer in Absenz des WA-Sprechers seine Aufgaben meist außer Acht lässt, weil ihm mutmaßlich eine Ansprechperson fehlt.
Erfahrungen aus der Praxis haben gezeigt, dass der Unternehmer in Abwesenheit des WA-Sprechers seine Aufgaben häufig vernachlässigt, da ihm angeblich ein Ansprechpartner fehlt. Aus diesem Grund ist es von Vorteil, einen Stellvertreter zu bestimmen."***