Werksstudent
Haben Werksstudenten ein Recht auf Urlaub? Kann der Urlaubsanspruch aus der Zeit als Werksstudent nach Festeinstellung mit übernommen werden? Unsere Werksstudenten werden als 20 Std. Kräfte eingestellt. Minijob!
Darf der Arbeitgeber den Urlaub verfallen lassen?
Community-Antworten (1)
05.02.2015 um 12:41 Uhr
Was studiert der Kollege denn bei Euch?
Ich nehme an, Du meinst billige Aushilfe. Dann ist es ein ganz normaler AN wie jeder andere auch - auch wenn er nebenher noch studiert.
(Davon zu unterscheiden sind Studenten, die ein Pflichtpraktikum machen - aber das meinst Du sicher nicht)
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