Jahresinventur
Hallo,
benötige Eure Hilfe. Im Einzelhandel findet jedes Jahr im Februar die Jahresinventur statt. In der Vergangenheit war es für alle MA Pflicht. Seid 3 Jahren, wurde diese freiwillig gemacht von den MA. Im diesen Jahr wollen die MA nicht mehr und nun möchte unser Hausleiter, die MA zwingen dran teil zunehmen.
Darf er das ???
Community-Antworten (7)
04.02.2015 um 17:32 Uhr
wenn es zur Arbeitszeit zählt? Direktionsrecht könnte auch in Betracht kommen und es zumutbare Arbeit ist. falls ihr einen BR habt sollte der das Regeln.
MFG
04.02.2015 um 18:32 Uhr
Wer soll es denn sonst machen? Was ist so ungewöhnlich an einer Inventur, dass die Mitarbeiter nicht wollen?
04.02.2015 um 18:35 Uhr
naja - manche AG kommen auf die Idee, die Inventur außerhalb der üblichen Arbeitszeit zu machen. Aber ob es in dieser Frage darum geht?
04.02.2015 um 19:45 Uhr
Ja die Inventur ist teilweise in der Arbeitszeit und geht oft bis 1 Uhr - 2 Uhr in der Nacht. Viele MA stehn dem AG die ganze Woche zur Verfügung und sollen dann noch die wenige Freizeit auch noch opfern. Ja wir haben ein BR... Wie kann er das denn beeinflussen ??
04.02.2015 um 20:01 Uhr
von lussil: Wie kann er das denn beeinflussen ??
Er hat Mitspracherecht bei den Arbeitszeiten, laut BetrVG.
MFG
05.02.2015 um 08:17 Uhr
Hört sich so an, als ob es mit dem Arbeitszeitgesetz kollidieren könnte, was bei euch dadurch an zusätzlichem Zeitaufwand durch die Inventur zum Tagesgeschäft hinzukommt. Dort könntet ihr einen Hebel ansetzen.
05.02.2015 um 11:06 Uhr
Wenn es so ist, dass auch außerhalb der Arbeitszeit gearbeitet werden soll/muss, teilt Ihr dem AG erst einmal mit, er möge es unterlassen Arbeitnehmer ohne Zustimmung des BR für Inventurarbeiten außerhalb der vereinbarten Arbeitszeit zu beschäftigen. Hier handelt es sich ja offensichtlich um Mehrarbeit. Ordnet der AG Mehrarbeit an, kann der BR einen Unterlassungsanspruch (§ 23.3 BetrVG) geltend machen.
Dies solltet Ihr dem AG deutlich machen. Und dann verhandelt Ihr darüber, wie wann und wer Inventur macht - unter Einhaltung des ArbZG natürlich.
In Frage kommt ja, dass nur innerhalb der Arbeitszeit die Inentur stattfindet - oder wenn doch außerhalb dann mit Begrenzung, Zeitausgleich und entsprechender Vergütung.
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