W.A.F. LogoSeminare
Dieser Beitrag ist vor 11 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Umschüler

W
wieso
Jan 2018 bearbeitet

Hallo,

hat jemand Erfahrung mit Umschülern im Betrieb?

Wenn der AG tarifgebunden ist, müssen die Umschüler dann nicht die gleiche Vergütung bekommen wie die Azubis des Betriebs?

Wem sonst noch was zum Thema Umschüler einfällt, immer her damit.

vielen Dank im Voraus.

1.10808

Community-Antworten (8)

K
Kölner

30.01.2015 um 20:50 Uhr

Wenn diese SGB III finanziert sind, nicht! Bedenke: Jobcenter/AfA zahlt!

M
Muellerche

30.01.2015 um 20:51 Uhr

Hallo Umschüler bekommen ihre Bezüge durch das Arbeitsamt

M
Moreno

30.01.2015 um 20:59 Uhr

Woher weisst Du das? Es gibt Rentenkasse Arbeitsamt Bafög Selbstfinanziert oder Mama und Papa lach alles Möglichkeiten ne Umschulung zu machen :-)

W
wieso

30.01.2015 um 22:16 Uhr

ich weiß es von dem Umschüler selbst. Er darf vom Betrieb einen bestimmten Betrag bekommen. Wenn dieser überschritten wird, dann wird ihm das von dem Betrag abgezogen den er vom Arbeitsamt bekommt.

Der Umschüler bekommt nicht den gleichen Betrag wie die Auszubildenden im Betrieb sondern während der gesamten Ausbildung immer den gleichen Betrag, der geringer ist als der der Azubis.

Spielt der TV bei Umschülern denn gar keine Rolle? Gerade weil der AG tarifgebunden ist und auch ein Arbeitsvertrag gemacht wurde verstehe ich es nicht.

H
Hoppel

30.01.2015 um 22:39 Uhr

@ wieso

Du schreibst doch selber, dass dieser Umschüler Geld vom Arbeitsamt bezieht. Folglich handelt es sich doch ganz offensichtlich nicht um einen "normalen" Arbeits-/Ausbildungsvertrag, für den der AG die tarifübliche Vergütung zahlen muss.

Oder erhalten Deine KollegInnen, die entsprechend Eures TV verdienen, auch eine zusätzliche Vergütung vom Arbeitsamt? Wohl kaum ...

Was ist jetzt Dein Problem, das ja noch nicht einmal Dein Problem ist?

K
Kölner

30.01.2015 um 23:05 Uhr

Wieso, du musst mal lernen, Infos vollständig zu platzieren. Du eierst rum. Und: Das Ganze ist nicht Sache des BR

G
gironimo

31.01.2015 um 11:11 Uhr

Das ist doch eine Frage, die man an den Arbeitgeber richten sollte. Fragt nach, auf welcher Basis die Umschüler bei Euch tätig sind (vielleicht auch gleich noch nach den Lehrplänen??), wer was zahlt und warum (Rechtsgrundlage).

Dann wird sich so einiges klären. Auch die Gewerkschaft, die den Tarif für die Ausbildungsvergütungen ausgehandelt hat, könnte weitere Informationen liefern.

N
Nubbel

31.01.2015 um 13:00 Uhr

es kann sogar sein, dass der umschüler in summe mehr hat als eure azubi

Ihre Antwort