Pausenzeit
Der Arbeitgeber ist verpflichtet, seinen Arbeitnehmern die Möglichkeit einer Pause zu geben. Aber sind Arbeitnehmer auch verpflichtet, diese zu nehmen?
Fall: Ein Arbeitnehmer beendet nach über sechs Stunden Arbeitszeit (Ruhepause bis dahin 20 Minuten) vor der nächsten Ruhepause die Arbeitszeit.
Frage: Ist das Arbeitsrechtlich zulässig?
Community-Antworten (2)
30.01.2015 um 09:40 Uhr
Bei einer Arbeitszeit über 6 Stunden wird ihm eine Pausenzeit von 30 Minuten abgezogen. Warum verschenkt er diese Zeit? Er kann doch die erste Pause 30 Minuten machen, das steht ihm zu und dann macht er pünktlich Feierabend. Es wäre doch Unsinn, nach Feierabend noch 10 Minuten sitzen zu bleiben, um die Pausenzeit einzuhalten.
30.01.2015 um 11:00 Uhr
Ein Blick ins Gesetz ...
Arbeitszeitgesetz § 4: "Die Arbeit ist durch im voraus feststehende Ruhepausen von mindestens 30 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als sechs bis zu neun Stunden und 45 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als neun Stunden insgesamt zu unterbrechen. "
Da steht "ist zu unrterbrechen", ich denke das ist eindeutig.
Zitat (Dezibel): "Es wäre doch Unsinn, nach Feierabend noch 10 Minuten sitzen zu bleiben, um die Pausenzeit einzuhalten."
Dadurch würde die Pausenzeit auch nicht eingehalten.
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