Führungszeugnis
Guten Morgen Kollegen! Hier kurz der Sachverhalt:
Mitarbeiter A ist seit 2 Jahren im Unternehmen. Einstellungsvoraussetzung war es, ein gültiges Führugszeugnis vorzulegen, welchem A auch nachkam. Scheinbar ist dieses aber nie in der Personalabteilung angekommen, welche dieses jetzt nachfordert. Frage meinerseits: ist A noch verpflichtet das Zeugnis vorzulegen? Welche Konsequenzen drohen A, falls er sich weigert? A ist beschäftigt als Kassierer.
Community-Antworten (5)
30.01.2015 um 09:43 Uhr
Wenn ich davon ausgehe, dass er nur eingestellt wird, wenn das Zeugnis vorliegt und nun ist er schon zwei Jahre dabei, dann muss ich sagen, liebe Personaler, räumt euren Laden mal auf. Der Arbeitnehmer ist seiner Pflicht damals nachgekommen, sonst wäre er ja nicht in der Firma. Es gibt keinen Grund, nach 2 Jahren alles nochmal durchzuziehen.
30.01.2015 um 10:49 Uhr
Schwer zu sagen.
Wo der Fehler damals lag und wie das ggf. ein Gericht beurteilen würde, kann hier niemand sagen. Ich würde aber davon ausgehen dass der AN nachweisen muss, dass er das Führungszeugnis damals eingereicht hat. Allerdings wird der Arbeitgeber hier nur schwerlich erklären können, warum ihm das Fehlen erst nach zwei Jahren auffällt.
Je nachdem wie damals die Vereinbarung war, kann es sein, dass bei fehlendem Führungszeugnis der Arbeitsvertrag angefochten werden kann. Das wäre für den AN sehr ungünstig. Ob der AG hier das Recht der Anfechtung verwirkt hat, wage ich nicht zu beurteilen.
Für den AN spricht, dass die Arbeit wohl in den zwei Jahren beanstandungsfrei lief.
Aus meiner Sicht wäre das Einfachste wenn der AN die Kopie die er von dem Führungszeugnis vor zwei Jahren gemacht hat nocheinmal kopieren und diese Kopie der Kopie beim Arbeitgeber einreichen würde.
30.01.2015 um 11:26 Uhr
Falls er das Führungszeugnis vorlegen kann und will, sollten ihm entstehende Kosten ersetzt werden. Das ist das mindeste...
30.01.2015 um 17:34 Uhr
Was spricht denn dagegen dem Arbeitgeber ein Führungszeugnis vor zulegen? Ich denke das der Arbeitgeber ein berechtgtes Interesse haben dürfte.
30.01.2015 um 18:42 Uhr
Das Verlangen der Vorlage eines Führungszeugnisses hat etwas mit dem Fragerecht des Arbeitgebers im Zusammenhang mit der Einstellung des "richtigen" Bewerbers zu tun.
Das Fragerecht des Arbeitgebers wird aber durch das allgemeine Persönlichkeitsrecht des möglichen Arbeitnehmers begrenzt.
Im Zusammenhang mit dem Fragerecht nach Vorstrafen verlangt das BAG unter anderem, dass nur nach Vorstrafen gefragt werden darf, die für die Art des zu besetzenden Arbeitsplatzes von Bedeutung sind.
Beim "Kassierer" sind das klassischerweise Eigentumsdelikte und Vermögensdelikte, aber z. B. nicht die Verurteilung wg. Nötigung des Bundespräsidenten oder die Verurteilung wg. des unerlaubten Entfernens vom Unfallort.
Wenn Einstellungsvoraussetzung ein Führungszeugnis war, dann ist an daran zu denken, dass der Arbeitgeber seine Willenserklärung an die (aufschiebende) Bedingung geknüpft hat, dass der Arbeitnehmer ein Führungszeugnis vorlegt. Da er dieses auch vorgelegt hat, ist der Arbeitsvertrag zustande gekommen. Was der Arbeitgeber damit macht, obliegt nicht dem Arbeitnehmer.
Wenn A es hart treiben will, das zwei Jahre alte Führungszeugnis nicht mehr hat und nicht will, dass der Arbeitgeber sein aktuelles Führungszeugnis sieht, sagt er: "Ich leg nichts vor, Arbeitgeber, du durftest schon damals kein Führungszeugnis verlangen". Wie die Stimmung dann beim Arbeitgeber ist und welche Schritte dieser geht... Dafür müsste man den Arbeitgeber kennen ;-)
Wie Pjööng schon schrieb: Einfacher Weg wäre das zwei Jahre alte Führungszeugnis oder ein neues aktuelles vorzulegen...
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