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Nachtdienstzuschläge bei Schichtwechsel

N
nelchen
Mai 2022 bearbeitet

Hallo Leute,

wir haben eine Frage zur Zahlung von Nachtzuschlägen aus unserem TV.

Gibt es irgendeine Grundlage auf der die Kolleginnen und Kollegen verlangen können, dass sie bei einem betriebsbedingtem Wechsel von einem Nachtdienst in einen Tagdienst (auch wenn sie es auf Frage des ArbGeb "freiwillig" machen) Anspruch auf den Zuschlag für Nachtarbeit haben? IM TV ist dazu nichts geregelt und eine BV haben wir dazu nicht.

LG nelchen

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Community-Antworten (8)

M
Moreno

11.05.2022 um 13:05 Uhr

Ich sehe da keinen Anspruch. Nachtzuschläge gibts wenn ich Nachts arbeite. Aber ich könnte sagen klar Chef tausche ich aber nur wenn ich die eingeplante Zulage bekomme dann kann er sich ja entscheiden wann er mich arbeiten lässt.

N
nelchen

11.05.2022 um 13:21 Uhr

So haben wir uns das schon gedacht. Hm- haben wir also schon den ersten Schwerpunkt für die nächsten 4 Jahre rausgearbeitet: verhandeln einer BV.

§
§§Reiter

11.05.2022 um 13:54 Uhr

Hallo nelchen,

ist sicherlich kein schlechter Ansatz, da zu verhandeln. Der AG "kauft" sich damit ja quasi eine zusätzliche Flexibilisierung der Arbeitszeit. Da kann man schon argumentieren, dass das ruhig was kosten darf, wenn ein AN freiwillig, zu Gunsten des AG, seine bereits festgelegte Arbeitszeit anpasst. Ich persönlich würde hier aber gar nicht zu sehr auf die Nachtzulage pochen, denn wenn diese dann auch für einen freiwillig getauschten Tagdienst bezahlt wird, ist sie nicht mehr steuerfrei. Die Steuerfreiheit für Nacht- und Sonntagszulagen besteht nämlich ausschließlich dann, wenn auch tatsächlich Nacht-, bzw. Sonntagsarbeit, geleistet wurde (§ 3b EStG). Damit kommt dann auch mit für Tagdienste gezahlte Nachtzulagen trotzdem weniger beim AN an, als bei einem Nachtdienst, wo die Zulagen steuerfrei sind. Daher würde ich das "Kind" hier anders nennen. Z.B. "Flexibilitätsbonus", oder so. Mit welchem Betrag man dann für diesen "Flexibilitätsbonus" in die Verhandlung einsteigt, muss man selbst wissen, da kennt ja jeder BR die "Schmerzgrenze" seines AG am besten. Die "Schmerzgrenze" des BR, bei diesen Verhandlungen, sollte aber ein Betrag sein, der dann nach Steuerabzug immer noch mindestens den steuerfreien Nachtzuschlägen entspricht. Also kurz gesagt, der Bonus muss so aussehen, dass ein AN keinerlei finanzielle Einbußen hat, wenn er freiwillig von einem Nachtdienst auf einen Tagdienst wechselt. (Das lässt sich ja auch durchaus argumentieren: "Lieber AG, Du kannst nicht erwarten, dass Deine AN bereit sind kurzfristig ihre Arbeitszeit Deinen Wünschen anzupassen und dafür noch finanzielle Einbußen in kauf nehmen. Wenn Du hier freiwillige Flexibilität erzeugen willst, gleich den AN zumindest den Verlust ihrer Nachtzulagen aus.")

R
Relfe

11.05.2022 um 13:54 Uhr

@nelchen ich orakele mal: das wird nix :-)

Nachtzuschläge haben ja den Sinn die "Nachterschwernisse" abzugelten. Wenn jetzt alle die Nachtzuschläge bekommen auch tagsüber, dann bekommen alle quais eine "Lohnerhöhung" unabhängig von der Schicht. Da wollen dann zukünftig alle tagsüber die Nachtzulage erarbeiten und ihr müßt danach dann eine zweite BV verhandeln, die Nachts arbeiten eine zusätzliche Nachtzulage zur Nachtzulage erhalten

M
Moreno

11.05.2022 um 14:00 Uhr

Reife die Zulage soll es doch nur bei kurzfristigen Schichttausch geben und nicht generell bei Tagdienst. Also keine Lohnerhöhung sondern eine wie von §§Reiter beschriebenen Flexibonus.

N
nelchen

11.05.2022 um 14:05 Uhr

Lieber §§reiter,

vielen Dank für den Hinweis zum EStG. Schon notiert.

@Relfe: unsere Kolleginnen und Kollegen sollen auf diese Art und Weise für ihr Entgegenkommen und für ihre Flexibilität anerkannt werden.

C
Catweazle

11.05.2022 um 15:07 Uhr

Ihr solltet beachten, dass nur 25 Prozent der Zuschläge steuerfrei sind. Am Ende geht es wohl nur um eine geringe Summe.

§
§§Reiter

11.05.2022 um 16:34 Uhr

Zitat von Catweazle: "Ihr solltet beachten, dass nur 25 Prozent der Zuschläge steuerfrei sind. Am Ende geht es wohl nur um eine geringe Summe."

Wie kommst Du denn auf das schmale Brett? Nachtzuschläge sind komplett steuerfrei, solange der Nachtzuschlag nicht 25% des Grundlohns übersteigt. Aber dass "nur 25 Prozent der Zuschläge steuerfrei sind" ist schlicht und einfach falsch.

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