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HiOrg, Eigene Meinung BR Mitglied und öffentliche Meinung vom Kollegen

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Palimpalim
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, wir haben bei uns im Betrieb einen Kollegen der sich öffentlich auf Facebook durch Liken zu einer Islamfeindlichen Gruppe bekannt hat. Wir sind jedoch eine Gemeinnützige Organisation und haben die Aufgabe jeden der Hilfe benötigt zu versorgen.

Eines unsere Grundsätze ist "Neutralität" ein anders "Unparteilichkeit" nun bin nicht nur ich der Meinung das die Gesinnung gegen unsere Grundsätze verstößt sondern auch sehr viele Kollegen. Leider konnte ich meine Wut über den Like nicht verbergen und habe mir Kollegen darüber gesprochen. Ich habe in keinem offenen Gespräch den BR mit einbezogen. Nur eine Kolleginn (Moslime) habe ich darauf hin gewiesen das wir nicht ohne Auftrag machen können!

Habe ich in diesem Bezug nun etwas falsche gemacht oder ist alles noch im Grünen Bereich?

Lg

1.07307

Community-Antworten (7)

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Dezibel

29.01.2015 um 12:18 Uhr

Ich weiß zwar nicht, warum ihr alle auf dem Gesichtsbuch rumhampeln müsst, aber wenn ihr es schon macht, dann muss auch klar sein, dass das eine rein private Angelegenheit ist. Wollt ihr wegen des Häkchens ihn jetzt loswerden? Ganz sicher, dass nicht manch anderer genau so denkt, nur er macht es nicht öffentlich? Solange er seinen Job ordentlich macht, ist doch alles gut!

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gironimo

29.01.2015 um 12:21 Uhr

Ich glaube, dass viele sich nicht im klaren sind, was sie da eigentlich auf Facebook machen.

Ansonsten seit Ihr auch Interessenvertreter dieses Mitarbeiters. Wenn Ihr ihn auf diesen Punkt angesprochen und mit ihm diskutiert habt, würde ich es damit bewenden lassen.

So lange der AG nicht reagiert.........

P
Palimpalim

29.01.2015 um 12:34 Uhr

Danke für die schnellen Antworten!

Loswerden: nein ganz klar nicht! Aber er hat auf Halt öffentlich das Symbol der HiOrg und den Like Der Islamfeindlichen Vereinigung! Generell ist es uns egal wer welche Gesinnung hat, Hauptsache er macht seinen JOB! Es wäre wohl auch weniger wichtig wenn das Symbol von uns nicht daneben wäre! Die Aussenwirkung ist einfach nicht richtig und es entspricht noch unserer Philosophie.

Die bereits genannte Kollegin ist dadurch jedoch ziemlich getroffen und unsicher.

Angesprochen haben wir den Kollegen bereits drauf und entgegen der Philosophie sind sehr viele Kollegen derzeit sehr Heftig ihm gegenüber. Ich habe mich zwar geäußert bislang aber immer nur Privat und möchte das auch nicht auf den BR zurück führen lassen und sage das nun deutlich dazu (danke schonmal für den Tip). Trotzdem verzwickt weil ich ja nunmal BR Mitglied bin! Hat da jemand Erfahrung oder kann mir sagen wann es auf den BR zurück Fällen kann? (Bin noch nicht lange dabei) 0_o

M
metallica

29.01.2015 um 13:00 Uhr

§ 80 (1) Der Betriebsrat hat folgende allgemeine Aufgaben: 7 die Integration ausländischer Arbeitnehmer im Betrieb und das Verständnis zwischen ihnen und den deutschen Arbeitnehmern zu fördern, sowie Maßnahmen zur Bekämpfung von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit im Betrieb zu beantragen

Macht das Problem, ohne Namen zu nennen zum Thema einer Betriebsversammlung und weist auf die spezielle Art des Unternehmens hin und ebenfalls auf die Außendarstellung in der Freizeit. Eventuell noch einen Redner der Gewerkschaft oder einer anderen Organisation, der das Ganze auch juristisch darstellen kann.

Ihr vertretet auch die die Muslime im Unternehmen.

P
Palimpalim

29.01.2015 um 14:16 Uhr

Super! Danke! Das ist der Ansatz den ich brauchte! Den Weg für uns werde ich mit dem restlichen BR besprechen! Danke

P
Pjöööng

29.01.2015 um 14:59 Uhr

Leider ist die Sachverhaltsschilderung alles andere als klar und leicht lesbar.

Aber grundsätzlich gilt, dass ein AN in aller Regel nicht für außerbetriebliches Verhalten gemaßregelt werden darf, Wenn Dein Kollege also irgendwelche Organisationen "liked" ist das seine Privatsache. Bedenklich finde ich dann allerdings wenn einzelne Mitarbeiter dieses außerbetriebliche Verhalten innerhalb des Betriebes thematisieren.

Inwiefern hier eigentlich der BR beteiligt ist bzw. wurde ist bei der Schilderung völlig unklar.

Nicht klar ist auch folgender Satz: "Es wäre wohl auch weniger wichtig wenn das Symbol von uns nicht daneben wäre!" Verwendet er das Logo Eures Arbeitgebers bei Facebook? Falls dem so ist, sollte der Arbeitgeber schnellstens darüber entscheiden wie er damit umgeht... Möglicherweise könnte dieser Mißbrauch ein ausreichender Grund für eine außerordetnliche Kündigung sein.

Außerbetriebliches Verhalten bei einer Betriebsversammlung thematisieren und dazu auh noch Referenten einladen? Ich denke dass ein BR damit ganz klar seine Kompetenzen überschreitet.

M
metallica

29.01.2015 um 15:47 Uhr

Die nächste BV unter dem Thema 80 I 7 mit einem Juristen und/ oder Gewerkschafter zur Außendarstellung soll die Kompetenzen des BR überschreiten? Das kannst du aber besser Pjöööng...

Die BV soll ja nun nicht heissen: "Wie ihr euch zu Hause anziehen sollt!"

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