Erstellt am 29.01.2015 um 11:18 Uhr von Dezibel
Ich weiß zwar nicht, warum ihr alle auf dem Gesichtsbuch rumhampeln müsst, aber wenn ihr es schon macht, dann muss auch klar sein, dass das eine rein private Angelegenheit ist.
Wollt ihr wegen des Häkchens ihn jetzt loswerden?
Ganz sicher, dass nicht manch anderer genau so denkt, nur er macht es nicht öffentlich?
Solange er seinen Job ordentlich macht, ist doch alles gut!
Erstellt am 29.01.2015 um 11:21 Uhr von gironimo
Ich glaube, dass viele sich nicht im klaren sind, was sie da eigentlich auf Facebook machen.
Ansonsten seit Ihr auch Interessenvertreter dieses Mitarbeiters. Wenn Ihr ihn auf diesen Punkt angesprochen und mit ihm diskutiert habt, würde ich es damit bewenden lassen.
So lange der AG nicht reagiert.........
Erstellt am 29.01.2015 um 11:34 Uhr von Palimpalim
Danke für die schnellen Antworten!
Loswerden: nein ganz klar nicht! Aber er hat auf Halt öffentlich das Symbol der HiOrg und den Like Der Islamfeindlichen Vereinigung!
Generell ist es uns egal wer welche Gesinnung hat, Hauptsache er macht seinen JOB!
Es wäre wohl auch weniger wichtig wenn das Symbol von uns nicht daneben wäre! Die Aussenwirkung ist einfach nicht richtig und es entspricht noch unserer Philosophie.
Die bereits genannte Kollegin ist dadurch jedoch ziemlich getroffen und unsicher.
Angesprochen haben wir den Kollegen bereits drauf und entgegen der Philosophie sind sehr viele Kollegen derzeit sehr Heftig ihm gegenüber. Ich habe mich zwar geäußert bislang aber immer nur Privat und möchte das auch nicht auf den BR zurück führen lassen und sage das nun deutlich dazu (danke schonmal für den Tip).
Trotzdem verzwickt weil ich ja nunmal BR Mitglied bin! Hat da jemand Erfahrung oder kann mir sagen wann es auf den BR zurück Fällen kann? (Bin noch nicht lange dabei) 0_o
Erstellt am 29.01.2015 um 12:00 Uhr von metallica
§ 80 (1) Der Betriebsrat hat folgende allgemeine Aufgaben:
7 die Integration ausländischer Arbeitnehmer im Betrieb und das Verständnis zwischen ihnen und den deutschen Arbeitnehmern zu fördern, sowie Maßnahmen zur Bekämpfung von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit im Betrieb zu beantragen
Macht das Problem, ohne Namen zu nennen zum Thema einer Betriebsversammlung und weist auf die spezielle Art des Unternehmens hin und ebenfalls auf die Außendarstellung in der Freizeit. Eventuell noch einen Redner der Gewerkschaft oder einer anderen Organisation, der das Ganze auch juristisch darstellen kann.
Ihr vertretet auch die die Muslime im Unternehmen.
Erstellt am 29.01.2015 um 13:16 Uhr von Palimpalim
Super! Danke! Das ist der Ansatz den ich brauchte!
Den Weg für uns werde ich mit dem restlichen BR besprechen!
Danke
Erstellt am 29.01.2015 um 13:59 Uhr von Pjöööng
Leider ist die Sachverhaltsschilderung alles andere als klar und leicht lesbar.
Aber grundsätzlich gilt, dass ein AN in aller Regel nicht für außerbetriebliches Verhalten gemaßregelt werden darf, Wenn Dein Kollege also irgendwelche Organisationen "liked" ist das seine Privatsache.
Bedenklich finde ich dann allerdings wenn einzelne Mitarbeiter dieses außerbetriebliche Verhalten innerhalb des Betriebes thematisieren.
Inwiefern hier eigentlich der BR beteiligt ist bzw. wurde ist bei der Schilderung völlig unklar.
Nicht klar ist auch folgender Satz: "Es wäre wohl auch weniger wichtig wenn das Symbol von uns nicht daneben wäre!" Verwendet er das Logo Eures Arbeitgebers bei Facebook? Falls dem so ist, sollte der Arbeitgeber schnellstens darüber entscheiden wie er damit umgeht... Möglicherweise könnte dieser Mißbrauch ein ausreichender Grund für eine außerordetnliche Kündigung sein.
Außerbetriebliches Verhalten bei einer Betriebsversammlung thematisieren und dazu auh noch Referenten einladen? Ich denke dass ein BR damit ganz klar seine Kompetenzen überschreitet.
Erstellt am 29.01.2015 um 14:47 Uhr von metallica
Die nächste BV unter dem Thema 80 I 7 mit einem Juristen und/ oder Gewerkschafter zur Außendarstellung soll die Kompetenzen des BR überschreiten? Das kannst du aber besser Pjöööng...
Die BV soll ja nun nicht heissen: "Wie ihr euch zu Hause anziehen sollt!"