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Behinderung Aufsichtsrats-Mitglied

I
iwmno
Jan 2018 bearbeitet

Ich bin seit kurzem Mitglied des Aufsichtsrates einer GmbH (Drittelbeteiligungsgesetz). Zur Ausübung dieser Funktion will ich (wg. möglicher Zielvereinbarungen) Einsicht in den Dienstvertrag des Geschäftsführers erhalten. Dieses Recht besteht m. E. auf der Grundlage "Einsichtnahme in die Unterlagen der Gesellschaft" und ist damit begründet, dass ich ohne Wissen über die Inhalte des Vertrages der "Aufsichts"-Funktion nicht vollumfänglich nachkommen kann. Zwei Versuche habe ich dazu inzwischen gestartet:

  1. Schreiben an den AR-Vorsitzenden (Einsichtnahme wurde von ihm per Antwortschreiben verweigert)
  2. Beschlussfassung des Aufsichtsrates (wurde mit Mehrheit der Arbeitgebervertreter überstimmt/abgelehnt) Es bleibt meines Wissens jetzt nur noch der Klageweg. Dazu meine Fragen, Wer hat ähnliche Erfahrungen gemacht und kann mir Tips geben? Welches Gericht ist dafür eigentlich zuständig? Arbeitsgericht? Danke
95102

Community-Antworten (2)

K
Kölner

27.01.2015 um 15:41 Uhr

Wenn die Satzung oder GO des AR das hergibt, dann ist das so. Verteile Deine kraft auf andere Dinge, die attraktiver sind.

P
Pickel

27.01.2015 um 16:02 Uhr

iwmno sei mal ehrlich zu dir und anderen. Dir geht es sicher in erster Linie darum, auch mal in den GF-Vertrag blicken zu können.

Ansonsten würde es nämlich vollkommen ausreichen, Auskunft über mögliche Zielvereinbarungen des GF anzufordern. Zielvereinbarungen sind ohnehin etwas nicht statisches und daher nur selten Teil des direkten AV, sondern in aller Regel in den Ergänzungen zu diesem bzw. in weiteren Verträgen geregelt.

Hier wirst du wohl auf verlorenem Posten stehen.

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