W.A.F. LogoSeminare

Vergütung freigestelltes Betriebsratsmitglied und Vergleichsperson

B
BRLeipzig
Jan 2018 bearbeitet

Ich bin seit Mitte letzten Jahres komplett von meiner beruflichen Tätigkeit freigestellt.

Als Vergleichsperson wurde ein Kollege festgelegt, der meiner Tätigkeit und meinem Gehalt gleicht.

Nun soll der Kollege nächsten Monat eine Gehaltserhöhung bekommen und mein Arbeitgeber möchte nun 2 weitere Vergleichspersonen hinzufügen, die relativ neu in ihrer Tätigkeit sind, vor einem Monat erst eine Gehaltserhöhung erhalten haben und auch nicht das verdienen, was meinem Gehalt entspricht.

Einen Tarifvertrag oder Entgeldgruppen gibt es nicht.

Was würdet ihr mir raten? Ziel ist es natürlich, dass mein Gehalt nicht angepasst wird.

Hinzu kommt, dass es früher üblich war, dass ich verschiedene Bonuszahlungen erhalten habe für Tätigkeiten in anderen Standorten. Diese erhält meine Vergleichsperson weiterhin, aber ich kann sie nicht mehr bekommen. Hier stellt man sich auf den Standpunkt, dass dieser Bonus eine Aufwandsentschaedigung sei. Allerdings ist er auf der Lohnabrechnung als Bonus gekennzeichnet und als Aufwandsentschaedigung erhält meine Vergleichsperson eine tägliche Auslöse separat. Hotelzimmer etc. zahlt die Firma. Wäre ich nicht freigestellt, hätte ich diesen Bonus auch erwirtschaften können.

Wie seht ihr das?

1.84504

Community-Antworten (4)

G
gironimo

26.01.2015 um 20:40 Uhr

Ich empfehle Dir einen Fachanwalt hinzuzuziehen. Deine Gehaltsberechnung - so wie Du sie darstellst - ist nicht korrekt.

Man kann nicht Äpfel mit Birnen (junge AN mit AN mit Berufserfahrung) vergleichen und auch mit dem Bonus stimmt ja wohl einiges nicht.

B
BRLEIPZIG

26.01.2015 um 21:12 Uhr

Danke dir gironimo. Ich werde das wohl alles mal prüfen lassen müssen.

Das Problem ist, dass es leider keine anderen Vergleichspersonen mit gleicher Tätigkeit und Betriebszugehörigkeit gibt. Und der Kollege, der in Frage kommt, wird alleine als Vergleichsperson vom AG abgelehnt.

H
Hartmut

27.01.2015 um 08:22 Uhr

Das Problem ist verstanden worden, BRLEIPZIG, aber wie sollen wir von hier aus beurteilen, wer eventuell doch noch als Vergleich in Frage kommt? Nimm den Fachanwalt, lass dich beraten. Eine Erstberatung ist gesetzlich bei 190 Euro (netto) gedeckelt, das ist es wert. Viel Erfolg! :)

G
gironimo

27.01.2015 um 09:13 Uhr

vom AG abgelehnt<

Da kann dann ggf. nur das Gericht helfen.

Ihre Antwort