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Ausschluss aus Versammlung

S
senne
Jan 2018 bearbeitet

Hallo alle Miteinander, ich wurde auf Wunsch eines Mitarbeiters, als Vertreter des BR, zu einer Versammlung eingeladen. In dieser sollte so vermutete die MA auch über Arbeitszeitenänderung gesprochen werden. Also nahm ich Platz und kaum das ich gesessen habe wurde ich vom AG des Raumes verwiesen, mit dem Kommentar, sie wäre die LAdende und hat mich nicht eingeladen, außerdem müsste, da ich geringfügig beschäftigt bin, sie somit ein Haufen Geld für diese Zeit bezahlen und es werden nur Arbeitszeitabläufe u.ä. besprochen. Sollte ich den Raum nicht verlassen beendet sie die Veranstaltung. Ich berief mich darauf, das es genügt das ein MA die Teilnahme des BR wünscht aber was sollte ich machen ich ging. Also §82 Abs. 2 BetrVG greift nach meinem Wissen hier nicht. Vielleicht kann jemand weiterhelfen.

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Community-Antworten (1)

P
Pickel

26.01.2015 um 16:14 Uhr

"aber was sollte ich machen ich ging"

da hast du das einzige gemacht, was du richtigerweise tun kannst.

Der AN kann nicht nur auf Verdacht den BR in Konferenzen einladen.

Dein zitierter § lautet: "Der Arbeitnehmer kann verlangen, dass ihm die Berechnung und Zusammensetzung seines Arbeitsentgelts erläutert und dass mit ihm die Beurteilung seiner Leistungen sowie die Möglichkeiten seiner beruflichen Entwicklung im Betrieb erörtert werden. Er kann ein Mitglied des Betriebsrats hinzuziehen"

Die Besprechung allgemeiner Arbeitszeitgrundsätze ist ganz sicher davon nicht erfasst. Der MA kann nach erfolgter Besprechnung (so dies überhaupt Thema war) sich dan den BR wenden und dieser hat mitzubestimmen.

Du stellst die Frage schon zum 2. Mal und wirst trotz persönlicher Niederlage wieder keine Antwort bekommen. Dein Chef lag richtig und hat dich zurecht raugeschickt. Peinlich für dich aber wehren wirst du dich da nicht können.

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