Erstellt am 15.11.2022 um 11:31 Uhr von Kjarrigan
Ich würde mir erst einmal Kommentare zu § 87 (1) 10 zu Gemüte führen
so findet man z.B. im Fitting RN 436
Der Entlohnungsgrundsatz betrifft das Aufstellen eines Vergütungssystems sowie die Bildung von Entgeltgruppen nach abstrakten Kriterien sowie die abstrakte Festsetzung der Wertunterschiede zwischen den Gruppen nach Prozentsätzen oder anderen Bezugsgrößen (BAG 22.6.2010 – 1 AZR 853/08)
Dann würde ich mir ein paar Entgelttarifverträge anschauen. DA sollten dann einige Idden zustande kommen, die man an die eigene Situation anpassen kann.