W.A.F. LogoSeminare
Dieser Beitrag ist vor 3 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

weiterer Ablauf bei Ablehnung zur Aufstellung von Entlohnungsgrundsätze

R
renius007
Nov 2022 bearbeitet

Hallo, wir wollten mit dem Vorstand Entlohnungsgrundsätze aufstellen. Dieser hat abgelehnt und verweist auf individuell vertragliche Vereinbarungen mit jeden AN. Wir wollen uns jetzt einen Sachverständigen zu diesem Thema zu Hilfe holen. Dieser Beschluss wird vom Vorstand, da ja nicht notwendig, abgelehnt. Wie ist dann hier weiter zu verfahren. Welche Beschlüsse werden im Nachgang benötigt?

Danke.

351010

Community-Antworten (10)

R
RudiRadeberger

02.11.2022 um 11:36 Uhr

Wenn er abgelehnt hat, ist das Thema durch. Der Betriebsrat hat hier kein Initiativrecht. Nur, wenn der AG solche Grundsätze aufstellen möchte, ist der BR in der Mitbestimmung.

Inwiefern ihr zu dem Thema dann noch einen Sachverständigen benötigt, ist mir unklar.

R
rtjum

02.11.2022 um 12:22 Uhr

unterliegt ihr keinem TV?

F
fantil

02.11.2022 um 12:24 Uhr

@Rudi Radeberger Eingrupierungs- und Entlohnungsgrundsätze sind sogar einugungsstellenfähig. Also kann der Sachverständige durchgesetzt werden. Bei uns hat es auch so funktioniert.

R
renius007

02.11.2022 um 12:25 Uhr

Nein kein TV o.ä..

R
RudiRadeberger

02.11.2022 um 12:31 Uhr

@fantil völlig richtig. Aber hier gibt es nichts zu "einigen". Der AG will keine Grundsätze einführen und der BR kann die Einführung nicht erzwingen...

F
fantil

02.11.2022 um 12:48 Uhr

@ RudiRadeberger Da es einigungsstellenfähig ist, hat der BR ein Initiativrecht.

Wir haben dieses Recht genutzt und haben jetzt gegen den Willen des AG Eingrupierungs- und Entlohnungsgrundsätze.

R
renius007

02.11.2022 um 12:53 Uhr

@fantil Könnten wir dazu in Kontakt treten? Dann könnte ich die weiteren Fragen zum Ablauf persönlich klären. Danke.

R
RudiRadeberger

02.11.2022 um 13:04 Uhr

@fantil Hoppla, du hast Recht.

R
renius007

02.11.2022 um 13:18 Uhr

@ RudiRadeberger Könnten wir zu den Entlohnungsgrundsätzen Kontakt außerhalb des Forums aufnehmen? Wer war bei Euch als Sachverständiger? RA oder Gewerkschaft? Wie habt ihr das Konzept angegangen?

Ihre Antwort