W.A.F. LogoSeminare

Kündigung ohne Berüchsichtigung eines Sozialplanes

Y
Yvonneverb
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, aus wirtschaftlichen Gründen wird ein Mitarbeiter gekündigt.... .... er ist älter, alleinlebend, Unterhalt zahlend....und faul. Die Firma geht nicht nach dem Sozialplan, sondern kommt den Gekündigten mit Urlaub oder Abfindung weit entgegen. Geschäftsführer möchte die guten Mitarbeiter nicht gehen lassen, daher traf es diesen Mitarbeiter. Der Mitarbeiter beschwert sich beim Betriebsrat. Was muss der Betriebsrat machen??

1.13905

Community-Antworten (5)

K
Kölner

20.01.2015 um 23:10 Uhr

...dem Arbeitnehmer zu einer Kündigungsschutzklage raten.

Mal unter uns: Das ist der zweite unterirdische Fred von Dir/Euch. Wie wäre es mit Schulungen?

Und der BR sollte sich mit den korrekten Begrifflichkeiten, dem § 102 BetrVG inkl. Widerspruchsgründen auseinandersetzen!

H
Hoppel

20.01.2015 um 23:21 Uhr

@ Yvonneverb

Was für ein Sozialplan ist überhaupt gemeint??? Ist ein solcher tatsächlich vereinbart worden? Falls ja ... woher soll hier irgend jemand wissen, was in diesem SP vereinbart worden ist?

Da zu vermuten ist, dass Euer BR vor der Kündigung angehört worden ist und vermutlich keinen Widerspruch eingelegt hat ... dürft ihr dem Kollegen wenigstens mitteilen, dass er eine Kü´schutzklage einreichen kann, so er meint, dass seine Kündigung sozial ungerechtfertigt ist.

Unabhängig davon sollte jedem BRM der Inhalt des § 1 KSchG bekannt sein ...

M
Moreno

21.01.2015 um 00:17 Uhr

Meinst Du die soziale Auswahl? Als Betriebsrat könnt Ihr bei Kündigungen nur widersprechen was Ihr in diesem Fall hoffentlich gemacht habt. Alles weitere wird dann vor Gericht geregelt. Dem Kollegen unbedingt klar machen das er eine Kündigungsschutzklage innerhalb von drei Wochen einreichen muss. Eine Beschwerde beim Betriebsrat nützt bei einer Kündigung nix. Noch ein persönlicher Tip ein älteren Kollegen einfach als faul zu bezeichnen sollte man grade als Betriebsrat vermeiden:-)

Y
Yvonneverb

21.01.2015 um 09:07 Uhr

Danke für eure Antworten. Ich bin neu im Betriebsrat und fange an zu lernen, nu weiß ich natürlich noch nicht viel...daher frage ich hier. Dass mit dem "faul" nehme ich zurück! ;-) Zu einem Gespräch bei einem Anwalt habe ich ihm geraten. Ein Sozialplan wurde nicht erstellt :O

G
gironimo

21.01.2015 um 10:48 Uhr

Worüber hat sich der Kollege denn beschwert?

Und wenn der AG dem Kollegen "weit" entgegen kommt - handelt es sich überhaupt um eine Kündigung oder verhandeln die über einen Aufhebungsvertrag?

Aber auch da wäre ein Anwalt ratsam.

Ihre Antwort