Guten Tag,

eine MA kommt aus der Elternzeit zurück an ihrem Arbeitsplatz. Sie wollte wegen der Betreuungszeiten gern 1 Stunde eher anfangen und dann nur bis 15.30 Uhr arbeiten, 40 Stunden bleiben. Das wurde abgelehnt. dann wollte sie ihre alten AZ, aber ihre Abteilung hat nun Bereitschaft bis 17.30 Uhr und daran muss sie nun im Wechsel teilnehmen, im AV ist nichts mit den Zeiten geregelt und in der BV Arbeitszeit steht leider auch nichts. Kann sie lt. §15/ 5 zu ihren alten Zeiten zurückkehren?