Frage zu § 87 BetrVG Mitbestimmung
Hallo,
ich hab mal eine Fragen bezüglich § 87 BetrVG. Wenn die AZ für einzenlne MA geändert werden soll, ist das Mitbestimmung oder bezieht sich das nur auf die betriebliche Arbeitzeit? Da jeder MA mal ab und zu seine Zeiten verschiebt, haben wir da nie zugestimmt. Jetzt wir aber an einem Arbeitszeitmodell gearbeitet, was alle MA bestreffen soll. Besteht da Mitbestimmlung?
Danke für Antwort.
Camel
Community-Antworten (3)
20.01.2015 um 12:58 Uhr
Hallo Camel, verstehe ich das richtig? Es wird an einem Arbeitszeitmodell gearbeitet, dass alle Mitarbeiter betrifft, aber nur bei einigen Mitarbeitern Auswirkungen haben wird/soll? Wenn ja: Ganz klar ja! Denn es handelt sich dann um eine kollektive Arbeitszeitregelung, wie der Begriff "alle Mitarbeiter" bereits ausdrückt. Dass sich evtl. nur bei einigen Mitarbeitern was ändert ist da unerheblich, da diese Bestimmungen für alle gelten sollen.
Wenn nein: Erläutere dein Anliegen doch bitte etwas genauer.
20.01.2015 um 14:19 Uhr
oder bezieht sich das nur auf die betriebliche Arbeitzeit<
ganz klar nein.
Der BR ist auch in der Mitbestimmung, wer wann innerhalb der vereinbarten Zeiten arbeitet.
(Dienstpläne, Schichtpläne usw)
20.01.2015 um 15:23 Uhr
Danke für die Antwort.
Bei uns gibt es feste AZ. Es kommt aber auch mal vor, dass etwas getauscht wird und man neue feste AZ bekommt. Diese Änderungen bekommen wir als BR nicht und stimmten da auch nicht zu. Deshalb war die Frage, wenn es jetzt eine generelle AZ-Änderung geben soll, was alle MA betrifft, ob wir da Mit bestimmung haben, war wir sonst nichts gemacht haben.
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