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Dienstplangestaltung

V
verdiBR
Jan 2018 bearbeitet

Welche Möglichkeiten der Mitbestimmung hat der BR bei der praktischen Umsetzung der Dienstplanung? Wenn die Schichtrhythmen von 12 auf 8 Stunden geändert werden. Inwiefern ist der BR in die Phase der Umstellung einzubeziehen und welche Möglichkeit hat er mitzubestimmen welches Schichtmodell seiner Meinung das bessere ist? Wenn Einzelarbeitsplätze entstehen. Ist es rechtens, daß den AN 0,5 Stunden Pause abgezogen werden, parallel er aber gar keine Möglichkeit hat, sich von seinem Arbeitsplatz zu entfernen?

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Community-Antworten (4)

O
outofmemory

19.01.2015 um 15:56 Uhr

§87 BetrVG -> Mitbestimmung bei kollektiver Arbeitszeitregelung zu 2. § 4 Ruhepausen ArbZG Die Arbeit ist durch im voraus feststehende Ruhepausen von mindestens 30 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als sechs bis zu neun Stunden und 45 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als neun Stunden insgesamt zu unterbrechen. Die Ruhepausen nach Satz 1 können in Zeitabschnitte von jeweils mindestens 15 Minuten aufgeteilt werden. Länger als sechs Stunden hintereinander dürfen Arbeitnehmer nicht ohne Ruhepause beschäftigt werden. § 22 Bußgeldvorschriften ArbZG (1) Ordnungswidrig handelt, wer als Arbeitgeber vorsätzlich oder fahrlässig 1.entgegen §§ 3, 6 Abs. 2 oder § 21a Abs. 4, jeweils auch in Verbindung mit § 11 Abs. 2, einen Arbeitnehmer über die Grenzen der Arbeitszeit hinaus beschäftigt,

Somit ganz klar nein, und schöne Grüße an die Vorgesetzten die dafür persönlich haften.

P
Pjöööng

19.01.2015 um 15:58 Uhr

Was heißt denn "aber gar keine Möglichkeit hat, sich von seinem Arbeitsplatz zu entfernen" genau? Warum besteht diese Möglichkeit nicht?

G
gironimo

19.01.2015 um 16:18 Uhr

Welche Möglichkeiten der Mitbestimmung hat der BR bei der praktischen Umsetzung der Dienstplanung<

JEDE !!

Mitbestimmen heißt mitgestalten. Praktische Denkansätze sind gefragt (nicht nur das abarbeiten von Gesetzesnormen).

Erarbeitet Euch ein Modell, dass aus Eurer Sicht das Beste ist, und das die Interessen der AN berücksichtigt. (Denkt auch an Aspekte wie Vereinbarkeit von Beruf und Familie).

Dann legt Ihr Euer Modell der Geschäftsleitung vor - und dann wird verhandelt, bis man sich einigt. Kommt keine Einigung zu Stande, könnt Ihr die Einigungsstelle anrufen.

G
gironimo

19.01.2015 um 16:20 Uhr

Ist es rechtens, daß den AN 0,5 Stunden Pause abgezogen werden, parallel er aber gar keine Möglichkeit hat, sich von seinem Arbeitsplatz zu entfernen<

natürlich nicht. Der AG muss sicherstellen, dass Pausen tatsächlich gemacht werden können.

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