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Dieser Beitrag ist vor 18 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Treffen mit anderem Betriebsräten (Erfahrungsaustausch zur Dienstplangestaltung ) - Können wir hierfür eine BR-Sitzung außer Haus bei AG anmelden?

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schnatterton
Jan 2018 bearbeitet

Wir als BR-Mitglieder haben uns mit dem BR eines befreundeten Hauses für einen Erfahrungsaustausch (BR-Sitzung?) zur Dienstplangestaltung verabredet. Können wir hierfür eine BR-Sitzung außer Haus bei AG anmelden? Da detaillilerte Einzelheiten besprochen werden sollen mit den notwendigen Unterlagen, kann dies nicht in unserem Haus stattfinden. Brauchen hierzu allerschnellstens eine Antwort - Gespräch soll bereits innert 8 Tagen stattfinden. Danke für die Mithilfe.

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Community-Antworten (10)

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pehoe

13.03.2008 um 13:40 Uhr

Hallo schnatterton, Ihr könnt Betriebsratstätigkeit auch außerhalb des Betriebes durchführen. Beim AG müßt Ihr Euch ordentlich für Betriebsratstätigkeit abmelden, ohne diesen nähere Angaben darüber machen zu müssen, was Ihr genaues macht. siehe dazu auch §36 Abs 2 u.3

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BRV4U

13.03.2008 um 13:40 Uhr

Hallo schnatterton, eine Betriebsratsitzung ist laut §30 BetrVG nicht öffentlich und findet i.d.R. innerhalb der Arbeitszeit statt. Hast Du geprüft ob diese Voraussetzungen erfüllt werden können......?

S
schnatterton

13.03.2008 um 13:46 Uhr

Hallo BRV4U die Sitzung ist nicht öffentlich (findet lediglich außer Haus statt) und soll während der Arbeitszeit stattfinden. Das ist ja gerade der Knackpunkt - AG will Freistellung nicht gewähren.

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Mona-Lisa

13.03.2008 um 13:50 Uhr

@schnatterton, in dem Moment, in dem "fremde" BR's mit dabei sind, ist es schlichtweg keine BR-Sitzung. Dass der AG das nicht auch noch "bezahlen" will, ist doch eigentlich logisch. Wenn ihr Erfahrungsaustausch wollt, werdet ihr das wohl auf eure private Zeit nehmen müssen.

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BRV4U

13.03.2008 um 13:59 Uhr

@schnatterton, warum fasst ihr nicht einen Beschluss, für die nächste BR-Sitzung "Berater" einzuladen ? Allerdings haben dann die Kollegen des anderen Betriebes ein Problem, oder?

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pehoe

13.03.2008 um 14:03 Uhr

Mona-Lisa, der AG muss nicht nur die arbeitszeit einer BR-Sitzung bezahlen, sondern jede BR-Tätigkeit. schnatterton, also das Treffen nicht als BR- Sitzung, sondern als BR-Tätigkeit anzeigen. Ein entsprechender Beschluss wäre hilfreich.

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Mona-Lisa

13.03.2008 um 14:09 Uhr

@pehoe, "der AG muss nicht nur die arbeitszeit einer BR-Sitzung bezahlen, sondern jede BR-Tätigkeit." da ist doch wohl die Frage, ob der Besuch eines anderen BR's unter "BR-Tätigkeit" einzustufen ist........ Ich hab da so meine Zweifel!

B
BRV4U

13.03.2008 um 14:29 Uhr

@alle, ich wäre als AG auch misstrauisch oder zumindest skeptisch, wenn sich die BR-Mitglieder zur gleichen Zeit zum Zwecke der BR-Arbeit abmelden und das Haus verlassen würden.....

@schnatterton Ich sehe das ähnlich wie Mona-Lisa. Wenn mir was an dem Erfahrungsaustausch liegt, kann ich das auch AUSNAHMSWEISE in meiner Freizeit erledigen. BR-Tätigkeit ist ein Ehrenamt. Manchmal bekommt man nix dafür. Hört sich komisch an, .........

S
schnatterton

13.03.2008 um 15:52 Uhr

Sorry wenn das so rüber gekommen ist, dass wir auf Stundenausgleich pochen. Zwei unser Mitglieder nehmen während Urlaub und Frei an Sitzung teil, ich dagegen muss mich ja offiziell abmelden und AG informieren. Hinweis auf BR-Tätigkeit war sehr wichtig. Jeder der BR-Tätigkeiten übernimmt sollte sich im klaren sein, dass er einiges an Freizeit opfert - soll wohl so sein. Danke für die schnellen Tipps.

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nicoline

13.03.2008 um 19:58 Uhr

@ schnatterton wie wäre es, wenn ihr Euch einen Spezialisten von der GEW oder anderen dazu holt und eine Schulung daraus macht?

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