Dienstplangestaltung - ist der BR involviert?
AG bestreitet Mitbestimmungsrecht bei monatlichen Dienstplangestaltung und genehmigt den Dienstplan alleine. Ich meine dass der BR involviert ist. Oder?
Community-Antworten (13)
01.08.2006 um 01:22 Uhr
Ja, der BR hat MBR bei der Dienstplangestaltung. Kannst auch nochmal im Fitting unter §87 BetrVG RN 127 schauen.
01.08.2006 um 12:54 Uhr
Die große Frage, die Ihr Euch selbst beantworten müßt, ist doch: bestreitet er das MBR, weil er es tatsächlich nicht besser weiß, oder weiß er es und will eine Kraftprobe. Im letzteren Fall würde ich übers Arbeitsgericht den Unterlassungsanspruch geltend machen. Und glaube mir: nichts bringt einen Chef schneller zu Vernunft, als wenn er keinen gültigen Dienstplan hat. Im Interesse der weiteren Zusammenarbeit könnte man Euch dann aber nur noch einen Arbeitsrichter wünschen, der einen Spruch vermeidet und sich auf das Erläutern der Rechtslage und die Auflage, es künftig zu beherzigen, beschränkt (kann ja auch durchaus mit einer kleinen Strafandrohung verbunden sein)
01.08.2006 um 12:57 Uhr
@wölfchen Sach mal...! Du scheinst mir gut, gerne und regelmäßig die Arbeitsgerichte zu beschäftigen!
01.08.2006 um 13:19 Uhr
@ kölner Mir wären Arbeitgeber, die sich an Recht und Gesetz halten, wesentlich lieber! Ich kann auch noch die Schelme unter den AG akzeptieren, die es immer mal versuchen, aber einlenken, wenn man sie auf die Rechtslage aufmerksam macht. Die Realität ist leider anders und da neige ich zu der Ansicht, dass der BR sich den Respekt des AG verschaffen sollte. Und den erreiche ich nicht durch freundliches betteln. Auch auf die Gefahr hin, dass Du dieses Zitat bereits kennst: "wenn wir nicht dafür sorgen, dass die bestehenden Gesetze eingehalten werden, sind sie das Papier nicht wert, auf dem sie gedruckt sind".
01.08.2006 um 13:21 Uhr
@wölfchen Der Weg ist das Ziel - korrekt! Alles was wir an Toleranz dem AN entgegenbringen wird dem AG mit Härte heimgezahlt! So kann es aber auch nicht laufen...
01.08.2006 um 13:38 Uhr
@wölfchen sicher wäre es schön wenn alle AG sich an das gesetz halten würden. aber das gilt dann auch für betriebsräte. ist es nicht häufig so, dass der BR dann am meisten für seine kollegen herausholt, wenn er den kern der mitbestimmungsrecht verläßt und mitbestimmungstatbestände mit anderen - mitbestimmungsfreien - fragestellungen verbindet? jeder muss versuchen für sich das meiste zu erreichen, wobei das wohl des Betriebes und insbesondere der kollegen im vordergrund stehen sollte.
manchmal sind es doch diese spiele und rituale die die sache vorwärts bringen. wenn ich jedesmal zum Arbeitsgericht renne wird der AG wahrscheinlich zukünftig auf stur stellen und in fragen bei denen der BR nicht mitreden darf keine kompromisse mehr eingehen. und dann.... ich finde das nicht erstrebenswert
01.08.2006 um 14:01 Uhr
@ kölner, paula ich weiß nicht, ob Ihr nach Dienstplänen arbeitet. Wenn ja, würdet Ihr gewiß verstehen, wie bescheiden schön es ist, wenn mir jemand permanent über den Dienstplan alles versaut, was das Leben lebenswert macht und meine sozialen Kontakte unterbindet. Ein Angestellter im Büro weiß, dass er grundsätzlich Sa. So. frei hat und kann sich darauf einstellen. Ein Arbeiter im Schichtdienst wird "hocherfreut" sein, wenn er (alles erlebte Realität) am 31. des Vormonats erfährt, wie er ab 1. des Folgemonats arbeiten darf. Die Familie und Freunde nehmen mit z.B. ihrem geplanten Grillfest 3, auch 4 und 5x Rücksicht . Beim 6. mal fragen sie erst gar nicht mehr nach "da brauchen wir eh nicht nachfragen, der kann sowieso nie!" Also möchte ich als BR doch ein wenig Einfluß nehmen können, dass es einigermaßen gerecht zugeht. Dafür räumt mir das BetrVG ein MBR ein und dieses möchte ich doch als BR bitte auch einfordern und mich nicht hinter einem Verweigerungsrecht der AN verstecken. Und: wer soll dem AN gegenüber nicht Toleranz entgegenbringen, wenn sich seine von ihm gewählte Interessenvertretung?
01.08.2006 um 15:05 Uhr
@wölfchen bei meinem hinweis auf das geben und nehmen zwischen den betriebsparteien ging es nicht alleine um das thema dienstplan, sondern ich habe in hinblick auf den generellen umgang mein statement abgegeben.
sicher sind dienstpläne problematisch und manchmal ist auch der gang zu gericht nicht zu vermeiden. aber das ist für uns die ultima ratio. es gibt doch sehr viel mehr wege auf den AG einzuwirken. Wenn man bei jedem "scheiß" zum Arbeitsgericht rennt wird man letztendlich nicht mehr für voll genommen. ein kluger AG kann der BR auch ausbremsen und er wird dies auch dann nutzen. und genau das ist das Problem. Ihr wollt doch auch etwas für die kollegen erreichen und das wir bei dauernder konfrontation nicht mehr klappen!
daher nutzt eure waffen weise...
02.08.2006 um 11:07 Uhr
@ paula Du hast ja wirklich so was von Recht - viel viel besser als der Gang zum Gericht ist die friedvolle Einigung! Es ist ja auch nicht so, wie es hier scheinbar ankommt, dass wir uns ausschließlich bei Gericht rumtreiben. Aber:
- Haben AG und AN nun mal naturgemäß unterschiedliche Interessen, da bleiben Reibungspunkte nicht aus.
- Ist es ja dann, wenn beide meinen, den richtigen Standpunkt zu haben, nichts verwerfliches, einen Unparteiischen zu befragen, was er denn zu der Thematik meint. Und bei uns gab es schon Fragen, wo der GF uns selbst den Hinweis aufs Arbeitsgericht gab, weil er selbst daran interessiert war, ein Urteil in der Hand zu haben. Schlecht würde es dann, wenn es nicht um die Entscheidung in der Sachfrage ginge, sondern darum, dem anderen eins auszuwischen, oder zu zeigen "wo der Hammer hängt".
- Einen Prestigeverlust befürchten wir eigentlich nicht, wir beherzigen nämlich stets den Rat unseres Anwalts: "9 Fragen müssen zu Euren Gunsten entschieden werden, dann kann man als zehntes auch mal was mit 50/50 Aussicht angehen". Auch wenns zu lang werden sollte, ein Beispiel aus der Praxis: überall wurde veröffentlicht, dass es ein Grundsatzurteil des BAG gibt, welches besagt, dass auch Versetzungen im Altenheim von einem Wohnbereich in den anderen eine mitbestimmungspflichtige Versetzung ist. Es gab bei uns eine solche Versetzung, ohne Mitbestimmung und wir haben dagegen, mit Hinweis auf das BAG- Urteil protestiert. Der GF holte sich Rat bei seinem Anwalt und meinte, so sicher wäre das gar nicht. Also- keine Einigung möglich. Darauf sagte der GF, wir könnten uns ja an das AG wenden, er würde das begrüßen, denn dann wüßte er zumindest, wie das hiesige zuständige AG zu der Problematik steht, und könnte daraus sein künftiges Verhalten ableiten. (Das haben wir auch getan, allerdings nicht zu Ende geführt, weil inzwischen die betroffene ANin den Betrieb verlassen hatte und bei der damalige Terminierung war es albern, nach fast einem Jahr nach Kündigung der ANin noch zu streiten, ob die vorangegangene Versetzung rechtens war. Die Frage steht also nach wie vor im Raum und wird wohl bei der nächsten Versetzung wieder hochkochen.) Es ging also rein um die Entscheidung in der Sachfrage. Entschuldige, dass ich so weit ausgeholt habe, aber ich möchte keinen falschen Eindruck erwecken. Gruß und schönen Arbeitstag von Wölfchen
02.08.2006 um 12:35 Uhr
wenn euer AG so locker damit umgeht, soll es ja gut sein. aber nicht alle AG sind so. und daher bin ich immer der auffassung dass man sich genau überlegen muss was man tut.
ich finde es ja klasse dass du diesen typischen dummen anwaltsspruch hier zitierst. leider beraten einige anwälte nicht nur im eigenen interesse sondern auch im interesse ihres eigenen geldbeutels oder (selbst erlebt) im interesse der gewerkschaft durch die sie ihre mandate erhalten. wichtig ist in meinen augen, dass man sich überlegt wie man seine ziele erreichen kann und der gang zum arbeitsgericht ist aus meiner erfahrung gar nicht nötig. mit ein wenig politschen geschick kann man vieles bekommen und das sind häufig sogar sachen bei denen der BR gar nicht mitentscheiden kann. kenne viele betriebe da rennt der BR wegen jedem scheiß zum arbeitsgericht und in wirklichkeit ist das nur ein zeichen von hilflosigkeit und verunsicherung. und genau in diesen betrieben hat dann der AG doch schon oberwasser und kann den mitarbeitern und dem BR immer mal wieder eine mitgeben ohne das man rechtlich dagegen etwas machen kann
aber jeder wie er möchte....
02.08.2006 um 15:12 Uhr
@ paula nein, nein, Du hast mit deinem Beitragsanfang schon Recht, die bestmögliche Variante raussuchen (und nicht, wie jeder möchte), denn es soll ja für die MA das beste dabei rauskommen.
02.08.2006 um 16:56 Uhr
na ja jetzt sind wir uns einig und haben uns wieder lieb :))
08.08.2006 um 17:07 Uhr
@LALA: Wir haben derzeit einen ähnlichen Fall in unserer Dienststelle - dank unseres kompetenten BR geht das Problem nun vor eine Einigungsstelle mit der Hoffnung, dass das alte Modell weiterhin Bestand haben soll - leider haben sich die Fronten zwischen GF und BR mittlerweile derart verhärtet, sodass der Eindruck entsteht, dass es sich mittlerweile um ein persönliches Problem zwischen GF+BR handelt und der gesamte Konflikt auf dem Rücken der MA ausgetragen wird.
Beispielsweise gibt es seit einigen Wochen keinen gültigen Dienstplan, da er immer wieder vom BR nicht genehmigt wird. Der Witz daran ist : Trotz der Ablehnung durch den BR versehen die BR Mitglieder ihren eigentlichen Dienst gemäss der abgelehnten Version(also: gesetzlich ungültige Version) des ausgelegten Planes.
der Termin vor der Einigungsstelle soll Mitte August stattfinden.
wielange hampelt ihr denn schon damit rum? was sagen denn die betroffenen MA dazu?
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