@ paula
Du hast ja wirklich so was von Recht - viel viel besser als der Gang zum Gericht ist die friedvolle Einigung! Es ist ja auch nicht so, wie es hier scheinbar ankommt, dass wir uns ausschließlich bei Gericht rumtreiben.
Aber:
1. Haben AG und AN nun mal naturgemäß unterschiedliche Interessen, da bleiben Reibungspunkte nicht aus.
2. Ist es ja dann, wenn beide meinen, den richtigen Standpunkt zu haben, nichts verwerfliches, einen Unparteiischen zu befragen, was er denn zu der Thematik meint. Und bei uns gab es schon Fragen, wo der GF uns selbst den Hinweis aufs Arbeitsgericht gab, weil er selbst daran interessiert war, ein Urteil in der Hand zu haben.
Schlecht würde es dann, wenn es nicht um die Entscheidung in der Sachfrage ginge, sondern darum, dem anderen eins auszuwischen, oder zu zeigen "wo der Hammer hängt".
3. Einen Prestigeverlust befürchten wir eigentlich nicht, wir beherzigen nämlich stets den Rat unseres Anwalts: "9 Fragen müssen zu Euren Gunsten entschieden werden, dann kann man als zehntes auch mal was mit 50/50 Aussicht angehen".
Auch wenns zu lang werden sollte, ein Beispiel aus der Praxis: überall wurde veröffentlicht, dass es ein Grundsatzurteil des BAG gibt, welches besagt, dass auch Versetzungen im Altenheim von einem Wohnbereich in den anderen eine mitbestimmungspflichtige Versetzung ist.
Es gab bei uns eine solche Versetzung, ohne Mitbestimmung und wir haben dagegen, mit Hinweis auf das BAG- Urteil protestiert. Der GF holte sich Rat bei seinem Anwalt und meinte, so sicher wäre das gar nicht. Also- keine Einigung möglich. Darauf sagte der GF, wir könnten uns ja an das AG wenden, er würde das begrüßen, denn dann wüßte er zumindest, wie das hiesige zuständige AG zu der Problematik steht, und könnte daraus sein künftiges Verhalten ableiten.
(Das haben wir auch getan, allerdings nicht zu Ende geführt, weil inzwischen die betroffene ANin den Betrieb verlassen hatte und bei der damalige Terminierung war es albern, nach fast einem Jahr nach Kündigung der ANin noch zu streiten, ob die vorangegangene Versetzung rechtens war. Die Frage steht also nach wie vor im Raum und wird wohl bei der nächsten Versetzung wieder hochkochen.)
Es ging also rein um die Entscheidung in der Sachfrage.
Entschuldige, dass ich so weit ausgeholt habe, aber ich möchte keinen falschen Eindruck erwecken.
Gruß und schönen Arbeitstag
von Wölfchen