Erstellt am 19.01.2015 um 10:07 Uhr von Kölner
GsD.
Da denkt jemand mit: Dem Mitglied ist zu gratulieren, es hat die Wahlordnung verstanden. Ihr habt dann Listenwahl und dürft den d'Hondt anwenden.
Es gibt Gewerkschaften, die sich darüber so dermaßen ärgern, dass dem listenabtrünningen Mitglied der Austritt (aus der Gewerkschaft) nahegelegt wird.
Erstellt am 19.01.2015 um 10:12 Uhr von Pjöööng
Von Gesetz und Wahlordnung her ist das unproblematisch. Es lohnt aallerdings, mal in dieatzung der Gewerkschaft zu schauen, ob es da irgendeine Regelung gibt.
Erstellt am 19.01.2015 um 10:20 Uhr von gironimo
Taktisch eingesetzt kann man auch Dank d'Hondt damit gut fahren.
Aber ansonsten muss man eben erkennen, dass Gewerkschaft und Betriebsrat zwei Paar Schuhe sind. Da ist zwar Zusammenarbeit gefragt aber damit ist nicht gesagt, dass es Einfluß auf das Wahlverhalten geben muss.