Erstellt am 17.01.2015 um 14:12 Uhr von ganther
Mal weg von allen rechtlichen Argumenten : ich kann den Chef gut verstehen
Erstellt am 17.01.2015 um 14:23 Uhr von Hoppel
@ LokiSchmidt
Der Chef hat den Mut das auszusprechen, was viele nur denken! Zugleich war das aber auch dumm! Ein BRM darf aufgrund seines Ehrenamtes NICHT benachteiligt werden.
Dazu § 119 BetrVG
(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
...
3.ein Mitglied des Betriebsrats ... um seiner Tätigkeit willen benachteiligt ... .
(2) Die Tat wird nur auf Antrag des Betriebsrats ... oder einer im Betrieb vertretenen Gewerkschaft verfolgt.
Im umgekehrten Fall sind aber auch in diesem Forum Fragestellungen zu finden, in denen Betriebsräte ihren BRM-KollegInnen Interessenskonflikte unterstellen, nur weil diese z.B. AssistentIn der GF sind oder eine Führungsposition inne haben. "Solche" KollegInnen würde man am liebsten erst gar nicht zur Wahl zulassen ...
Nun ja, würde der BR gem. § 119 BetrVG gegen den AG vorgehen, wird das vermutlich ausgehen wie das Hornberger Schießen.
Der AG muss ggf. eine Strafe zahlen, aber die Versetzung auf den gewünschten Arbeitsplatz kann trotzdem NICHT durchgesetzt werden.
Erstellt am 17.01.2015 um 15:26 Uhr von gironimo
Ihr könnt ja der Versetzung/ Einstellung einer anderen Person die Zustimmung verweigern mit dem Hinweis auf Nachteile im Betrieb beschäftigter Personen und/oder Verstoß gegen gesetzl. Bestimmungen - dann klärt den Punkt das Arbeitsgericht im Zustimmungsersetzungsverfahren.
Problematisch sehe ich diese Konstellation aber auch an.
Was wäre, wenn der BR eine Büroassistentin haben wollte und der Chef schickt seine persönliche Assistentin??
Erstellt am 17.01.2015 um 17:41 Uhr von Hartmut
Es ist eine ziemliche Sauerei - und betriebsüblich. Sie sollte sich das gut überlegen, und wenn es ihr Traumjob ist, dann sollte sie den Weg gehen. Denn man lebt nur ein Mal.
(Dass sie über irgendeine Sicherheit verfügt, nach Mandatsniederlegung den Job auch wirklich zu bekommen, sollte selbstverständlich sein. Zusage unter Zeugen, oder schriftlich im Vertrauen, oder wie auch immer.)
Erstellt am 19.01.2015 um 13:34 Uhr von outofmemory
§119 hin oder her, vor dem AG dürfte es so ausfallen, dass es für den AG nicht zumutbar ist ein BRM als Assistenz zubeschäftigen. Was aber damit einher gehen kann und meistens geht ist, dass das BRM zwar nicht auf Stelle kommt, jedoch die Bezahlung dieser Stelle erhält. Dies wird häufig angewendet bei freigestellten BRM, da diese nicht gegenüber der anderen MA benachteiligt werden sollen und sich deren Löhne / Gehälter dann entsprechend der anderen anpassen.
Nur mal am Rande die Meinung eines Richters vom LAG: "Warum sollte ein langjähriger BR-Vorsitzender nicht wie ein Manager entlohnt werden......" die ganze Argumentation habe ich jetzt nicht mehr Kopf. Aber der Satz blieb irgendwie im Gedächnis.
Erstellt am 19.01.2015 um 15:14 Uhr von ganther
Er darf nicht als Manager bezahlt werden wenn er es nicht eh geworden wäre
Erstellt am 20.01.2015 um 12:18 Uhr von babybeere
Ich bin beides! Assi der GF und BRV! Denn ich wurde von der Belegschaft gewählt, da war ich schon Assistentin.
Sicher ist das ein Spagat, einmal als MA zu werten und einmal seine Interessen als BR einzubringen. Wenn man sich aber auf Augenhöhe begegnet und fair behandelt, sollte das funktionieren. Immerhin hat man ja auch eine Verschwiegenheitspflicht - in beide Richtungen-
Allerdings spreche ich noch von Theorie. Ich hab aktuell die Schließung einer NL auf dem Tisch...bei der ich sicher bin, dass es eine Fehlentscheidung ist. Die MA sollen versetzt werden, was sie nicht wollen....Mal schauen, was daraus wird. Bin gespannt und vorbereitet!