Funtionswechsel im Betriebsrat
Hallo zusammen, ich habe mal eine Frage zum Funktionswechsel innerhalb des Betriebsrates: Der GBR-Delegierte und sein Stellvertreter wollen aus betrieblichen und persönlichen Gründen die Funktion wechseln, d.h. der Stellvertreter soll zum hauptamtlich Delegierten werden und der Hauptamtliche künftig die Funktion des Stellvertreters übernehmen. Reicht hierfür ein Beschluß im BR oder muß der hauptamtlich Delegierte sein Amt niederlegen und der Stellvertreter muß neu gewählt werden? Vielen Dank an aussagekräftige Helfer.
Community-Antworten (1)
15.01.2015 um 20:34 Uhr
Das geht per Beschluß
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