Erstellt am 15.01.2015 um 12:41 Uhr von gironimo
Naja - mir fällt da der § 78 BetrVG ein und sofern er freigestellt war auch der § 38 BetrVG.
Erstellt am 15.01.2015 um 12:47 Uhr von moreno
Na das kommt auf seinen Arbeitsvertrag an. Wenn er das selbe machen würde wenn er nicht freigestellt gewesen wäre kann das durchaus okay sein.
Erstellt am 15.01.2015 um 12:49 Uhr von hamstibamsti
Nein er sollte was ganz anderes machen. Zumal die arbeit ja total sinnlos ist. Ich finde das rache.
Erstellt am 15.01.2015 um 13:36 Uhr von moreno
Dann sollte er von seinem Beschwerderecht gebrauch machen aber als ehemaliger BRV sollte er seine Möglichkeiten eigentlich kennen.
Erstellt am 15.01.2015 um 13:46 Uhr von hamstibamsti
Bei wem soll er sich brschweren? Beim neuen Betriebsrat? Der ihn für eine faule Sau hält? Und BRM ihn am liebsten kündigen würden?
Erstellt am 15.01.2015 um 13:55 Uhr von moreno
Oh der ist ja beliebt ;-) aber wir wissen ja immer noch nicht ob dieses Aktensortieren vereinbar mit seinem AV ist. Beschweren kann er sich auch beim Arbeitgeber je nach Betriebsgröße weiß der vielleicht ja nicht Bescheid?
Erstellt am 15.01.2015 um 15:40 Uhr von Widder
Warum beschweren?? Wenn die Arbeit ordentlich bezahlt wird, sortiere ich die Akten jeden Tag in eine neue Ecke, ob dies sinnvoll ist, oder nicht...
Im Ernst, da ich davon ausgehe, das es dich persönlich betrifft, müsstest du als ehemaliger BRV genau wissen, was du tun kannst.
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