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Aushangpflichtige Gesetze

E
Eddie
Nov 2016 bearbeitet

Darf unser Arbeitgeber die Aushangpflichtigen Gesetze aus Arbeitsräumen und Werkstätten entfernen lassen?

1.06503

Community-Antworten (3)

D
Dezibel

15.01.2015 um 12:35 Uhr

Wenn er sie anderswo aushängt, ja. Sie müssen nur öffentlich zugängig sein.

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Erbsenzähler

15.01.2015 um 12:56 Uhr

Bei uns hängt an den Infobrettern ein Zettel, dass die aushangpflichtigen Gesetze an nur drei öffentlichen Plätzen hängen und da sagt unsere BG das dieser Hinweis reichen würde! Es muss nicht in jedem Raum so ein Ding sein!

G
gironimo

15.01.2015 um 13:47 Uhr

Fragt doch mal den AG, warum er es so will.

Ansonsten sehe ich es wie meine Vorredner.

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