Erstellt am 15.01.2015 um 11:35 Uhr von Dezibel
Wenn er sie anderswo aushängt, ja. Sie müssen nur öffentlich zugängig sein.
Erstellt am 15.01.2015 um 11:56 Uhr von Erbsenzähler
Bei uns hängt an den Infobrettern ein Zettel, dass die aushangpflichtigen Gesetze an nur drei öffentlichen Plätzen hängen und da sagt unsere BG das dieser Hinweis reichen würde! Es muss nicht in jedem Raum so ein Ding sein!
Erstellt am 15.01.2015 um 12:47 Uhr von gironimo
Fragt doch mal den AG, warum er es so will.
Ansonsten sehe ich es wie meine Vorredner.