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Aushangpflichtige Gesetze

O
ozelott2008
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, brauche dringend hilfe zum Thema "Verpflichtung des AG aushangpflichtige Gestze zugänglich zu machen". Unser AG (ein Sparfuchs ohne gleichen) weigert sich beharrlich mindestens 1 Exemplar "aushangpflichtige Gesetze" bereitzustellen. Unsere Aufforderung hierzu wurde wie folgt erwidert: Der BR könnte seine Exemplare zur Verfügung stellen und dies den Kollegen in einem Aushang kundtun, das ist doch mehr als dreist, oder ??? Das der AG unter Strafandrohung verpflichtet ist weiss ich und er, nur wie trete ich ihm als BR Vorsitzender entsprechend entgegen. Für Anregungen jeglicher Art wäre ich sehr dankbar.

Mit kollegialem Gruß

7.60104

Community-Antworten (4)

N
Nemeth

08.04.2008 um 13:53 Uhr

Hallo ozelott2008

wenn gar nichts hilft ihn zur Einsicht zu bringen, macht doch einen ordentlichen Beschluss auf der nächsten BR-Sitzung entsprechend § 40 und bestellt die Exemplare auf Kosten des Unternehmens und hängt sie dann aus.

W
Werner

08.04.2008 um 13:53 Uhr

Moin ozelott2008, ich kenne ja Euren Betrieb nicht und weiß nicht ob Dir das was nützt: http://www.aushangpflichtige-gesetze.de/ Einfach eine Verlinkung durch den ArbGeb. im Intranet und fertig.

O
ozelott2008

08.04.2008 um 14:08 Uhr

Danke für die rasche Antwort! Ich glaube wirklich die einzigste richtige Methode ist der ordentliche Beschluß und Kostentragung durch den AG.

Falls noch jemand eine Idee hat, bitte posten.

Unser Betrieb ist eine Niederlassung mit ca 45 Mitarbeitern und demnach ein dreiköpfiger BR...

Gruß

P.S. Der grüßte Teil der Kollegen hat nicht die Möglichkeit Internet zu nutzen.

M
Mona-Lisa

08.04.2008 um 14:13 Uhr

@ozelott, ein diskreter Anruf beim Gewerbeaufsichtsamt hat schon manchem AG "auf die Sprünge" geholfen! Denn der muss die Gesetze aushängen!

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