Hallo,
brauche dringend hilfe zum Thema "Verpflichtung des AG aushangpflichtige Gestze zugänglich zu machen". Unser AG (ein Sparfuchs ohne gleichen) weigert sich beharrlich mindestens 1 Exemplar "aushangpflichtige Gesetze" bereitzustellen. Unsere Aufforderung hierzu wurde wie folgt erwidert: Der BR könnte seine Exemplare zur Verfügung stellen und dies den Kollegen in einem Aushang kundtun, das ist doch mehr als dreist, oder ??? Das der AG unter Strafandrohung verpflichtet ist weiss ich und er, nur wie trete ich ihm als BR Vorsitzender entsprechend entgegen. Für Anregungen jeglicher Art wäre ich sehr dankbar.

Mit kollegialem Gruß