Verjährter Wahlvorstand?
Hallo Kollegen, es gibt doch immer mal was Neues. Jetzt steht bei uns die JAV Wahl an. Verspätet, weil es aufgrund enorm vieler anderer Vorfälle vergessen wurde, da muss ich mich auch an die eigene Nase fassen. Jetzt jedenfalls solls losgehen und wir haben einen Wahlvorstand, der im März 2014 eingesetzt wurde, also noch vor der letzten BR-Wahl im Mai. Also von einem BR-Gremium, das es so nicht mehr gibt. Die Frage ist, ob dieser WV überhaupt noch gültig ist. Die einen sagen ja wg. §16 Abs. 1 BetrVG, der BR hat ja den WV bestellt wie vorgeschrieben. Die anderen sagen nein wg. §16 Abs. 1 BetrVG, der BR bestellt den WV, und nicht der Ex-BR. Bevor ich die Pferde scheu mache, wollte ich eure Meinung hören. Danke! :)
Community-Antworten (4)
15.01.2015 um 10:01 Uhr
Ich würde sagen, der WV ist im Amt.
15.01.2015 um 10:32 Uhr
Bven müssen ja auch vom BRV unterzeichnet werden und nicht vom Ex-BRV... Damit sind dann auch alle BVen unwirksam, die der Vorgänger-BR beschlossen hat?
Der Wahlvorstand ist ein eigenständiges Gremium welches unabhängig von dem BR ist, der ihn bestellt hat.
Aus einem anderen Grunde habe ich aber erhebliche Bauchschmerzen: Der im März 2014 bestellte Wahlvorstand hätte wohl pflichtgemäß die Wahlen bis zum 30.11.2014 durchführen müssen. Das hat er nicht getan! In dieser Untätigkeit könnte man eine Ablehnung dieser Aufgabe sehen. Wenn die Mitglieder des WV abgelehnt haben als WV tätig zu werden, würde dieser WV nicht mehr existieren.
Meines Erachtens wäre es die eleganteste Lösung, erneut einen WV zu bestellen. Wenn man dabei allen rechtlichen Eventualitäten vorbeugen will, setzt man dafür die selben Personen ein wie vor 10 Monaten.
15.01.2015 um 13:07 Uhr
Das wäre ja super wir bilden eine Wahlvorstand, der nicht tätig wird, aber die ganze Zeit einen Kündigungsschutz hat.
Einen Wahlvorstand so lange im voraus festzulegen ist nicht sinnig, würde ich mal behaupten.
Ist den die Bestellung damals schon durch Aushang öffentlich gemacht worden? Hat der Wahlvorstand schon mal tätgi geworden? Ist der Wahlvorstand nicht alleine deshalb schon angreifbar, weil er nicht vorher ausreicht tätig wurde???
15.01.2015 um 22:01 Uhr
Super. Das hilft mir schon weiter. Vielen Dank!
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