Hallo,
habe aktuell eine Kollegin, welche leider Ihren Vetrag nicht verlängert bekommen wird. Im Rahmen ihrer Anstellung wurde ein "Staplerschein" erworben. Kann/Muss dieser durch den AG ausgahändigt werden? In wieweit kann sich der AG auf Rückforderungen der Schulungs/Abnahmekosten berufen?
Vielen Dank für die Hilfe.
Mit Gruß aus Trier

Markku