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Abmahnung

C
Cemcem
Nov 2016 bearbeitet

Ein BR Mitglied hat in einer Abteilung eine Sprechstunde gehalten. Mehrere Mitarbeiter haben sich über einen Kollegen geärgert der offensichtlich gegen die Administritation verstößt. BR ist daraufhin zur GL und hat das gemeldet. Der besagte Mitarbeiter hat t daraufhin eine Abmahnung bekommen. Später kam raus das der Abteilungsleiter das BR Mitglied mit der bitte in die Abteilung geschickt hat über den besagten Mitarbeiter was rauszufinden und danach dem GL zu melden. Was haltet ihr davon ? Ich finde das das BR Mitglied nicht korrekt gehandelt hat.

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Community-Antworten (2)

K
Kölner

14.01.2015 um 21:40 Uhr

Dem BRM zum Rücktritt raten? Als BR Einen bestimmten aber freundlichen Brief an den GF (mit Beschluss!) verfassen, aus dem hervorgeht, dass das Gremium nicht hinter dem Verhalten des einzelnen BRM steht und man Denunziation für untauglich hält? Dem AN könnte man auch die Hilfe des Gremiums anbieten...

V
Vorbeischneier

15.01.2015 um 12:26 Uhr

Findet denn diese Sprechstunde regelmäßig zu wiederkehrenden Zeiten statt? Gibt es einen Beschluss zur Einrichtung der Sprechstunde bzw. - soweit keine regelmäßige Einrichtung - zu eben dieser stattgefundenen Sprechstunde? Ist das Betriebsratsmitglied per Beschluss mit der Durchführung der Sprechstunde beauftragt?

Dies dann INNERHALB des Gremiums erörtern und ggf. nochmal das Bewusstsein schärfen, wie die Sprechstunde beschlossen wird und was man damit erreichen will.

Was man dem Mitarbeiter rät bzw. was der Betriebsrat dem Mitarbeiter rät, wenn dieser mit dem Gedanken spielt, sich über § 85 I BetrVG an den BR zu wenden, kann man in meinen Augen nicht pauschal sagen, dafür müsste man 1. den genauen Wortlaut der Abmahnung kennen (Frage der Rechtswirksamkeit der Abmahnung) und 2. das beanstandete Fehlverhalten wissen und ob dieses Fehlverhalten auch den Tatsachen entspricht.

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