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AG möchte Betriebsferien abschaffen

K
kaori
Nov 2016 bearbeitet

Wir hatten jetzt drei Jahre hintereinander zwischen Weihnachten und Neujahr Betriebsferien. Der neue Geschäftsführer möchte das in diesem Jahr nicht mehr praktizieren. Gibt es hier ein Mitbestimmungsrecht für dem BR?

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Community-Antworten (3)

C
celestro

13.01.2015 um 17:17 Uhr

Man könnte hier natürlich anführen, daß die "Praxis" zu einer betrieblichen Übung geworden sei. Und die könnte man dann nicht einfach so abschaffen. Allerdings stellt sich natürlich die Frage nach dem Sinn.

Wurden die Betriebsferien auf den Urlaub angerechnet ? Vermutlich ... man hätte also dann mehr Urlaub zur freien Verfügung. Und wer möchte, könnte ja durchaus trotzdem dort Urlaub nehmen.

Man sollte also ganz abgesehen vom "Mitspracherecht" gut abwärgen, ob und wie man eingreift.

Oder sehen das alle Beschäftigten negativ ? Und warum will der Geschäftsführer dort nicht mehr kollektiv schließen ?

M
metallica

13.01.2015 um 17:25 Uhr

Bei der Aufstellung von Urlaubsgrundsätzen, zu denen Betriebsferien zählen, besteht ein Mitbestimmungsrecht. Eine betriebliche Übung ist denkbar, wäre aber dann ein individueller Anspruch mit entsprechendem Chaos wenn nur ein Teil die Leistung einfordert.

Ich würde entsprechend 87 V BetrVG eine Verhandlung fordern und eine entsprechende BV anbieten.

@celestro: Betriebsferien sind in allen Fällen die kenne Teil des Urlaubs und gehen daher vom normalen Anspruch der AN ab.

G
gironimo

14.01.2015 um 00:19 Uhr

Es kommt natürlich darauf an, wie und was zu den bisherigen Betriebsferien vereinbart war. Maßgeblich ist der § 87 Abs. 1 Nr. 5 BetrVG.

Gibt es eine BVzu diesem Thema?

Grundsätzlich hat aber der BR ein Initiativrecht und könnte genauso wie der AG Betriebferien als Urlaubsgrundsatz fordern- Dann muss man sich einigen.

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