Überwachung der Arbeitnehmer?
Hallo zusammen,
ich bin Mitglied eines frisch gewählten Betriebsrates. Wir sind auch der erste BR in dem Unternehmen. Bei unserer normalen Arbeit müssen wir einen sog. Tätigkeitsbericht ausfüllen. Auf diesem wird angekreuzt, von wann bis wann man was genau getan hat. Dieser Zettel muss jeden Tag ausgefüllt und abgegeben werden. Angeblich dient er zur Budgetplanung... allerdings stehn auf dem Zettel auch Personalnummer, Name und Datum, sodass er wahrscheinlich eher zur Überwachung dient. Da wir ja jetzt mit Betriebsrat ein neues Tätigkeitsfeld dazubekommen haben, sagt der Chef wir müssen die Zeit die wir für den Betriebsrat aufwenden auch extra aufschreiben.
Ich glaube mich aber zu erinnern, dass der Arbeitgeber dies aber nur für einen gewissen Zeitraum verlangen kann, allerdings finde ich keine passende Passage im Gesetz. Könnt ihr mir einen Tipp geben, wo ich hierzu etwas aussagekräftiges finde? Danke im Voraus :-)
Community-Antworten (3)
12.01.2015 um 20:34 Uhr
Der BR muss sich nur zur BR-Arbeit ab und danach wieder anmelden. Die Zeiten zu dokumentieren wäre ein entgegenkommen von Euch.
Die Frage ist eigentlich, was mit den Daten auf den Zetteln geschieht. Sicherlich werden sie doch in eine IT-Einrichtung eingepflegt - wofür auch immer.
Dann besteht jedenfalls eine Mitbestimmung des BR aus dem § 87 Abs. 1 BetrVG - und zwar nicht nur für Eure BR-Zeiten, sondern für die Zeiten alles derjenigen, die da Daten erheben. Wahrscheinlich ist schon der Erfassungsbogen im Sinne des § 94 BetrVG mitbestimmungspflichtig.
Im Gegenzug zu der Forderung des AG würde ich ihm entgegenhalten, dass Ihr eine Betriebsvereinbarung zur Nutzung der personenbeziehbaren Leistungsdaten fordert.
13.01.2015 um 08:11 Uhr
Gironomo hat hier vollkommen recht und dass es beim ersten BR Stress gibt ist auch völlig normal. Ich glaube auch nicht, dass euer AG diese Datenerfassung freiwillig einstellen wird. Folglich müsst ihr ihn wohl (freundlich aber bestimmt ;-))darauf hinweisen, diese Datenerfassung einzustellen, da sie dem MBR des BR unterliegt, zumindest so lange bis eine BV abgeschlossen wurde. Da es vorher keinen BR gab, konnte Euer AG das natürlich aufgrund seine Direktionsrechtes so machen - dessen solltet ihr Euch bewusst sein. Also Verständnis aufbringen und MBR etablieren (bei uns war das ein langer und steiniger Weg) - viel Spaß.
13.01.2015 um 09:34 Uhr
Ob die Erfassung ein MBR auslöst ist zu vermuten aber noch lange nicht sicher
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