Nicht krankenversichert bei Ehrenamt
Eine Kollegin hat sich vergangenes Jahr für 10 Tage freistellen lassen, um einer ehrenamtlichen Aufgabe nachzugehen. Für diese Zeit wurde ihr natürlich kein Lohn gezahlt und jetzt hat sie von der Krankenkasse erfahren, dass sie für diese Zeit auch nicht krankenversichert gewesen ist, dies wurde ihr von unserer Personalverwaltung leider nicht mitgeteilt. Zum Glück ist nichts passiert, sonst wäre das ein böses Erwachen gewesen.
Ist das korrekt so, wie die Verwaltung das gemacht hat? Und was kann die Kollegin dieses Jahr besser machen, um auch während des Ehrenamts versichert zu sein, mal abgesehen von der viel zu teuren Möglichkeit, sich selber zu versichern?
Community-Antworten (3)
07.01.2015 um 21:44 Uhr
Bundesland?
07.01.2015 um 23:23 Uhr
@ Christobal
Ich würde mal sagen, dass die Auskunft der KK u.U. ziemlich großer Kappes ist ...
Wenn die Kollegin in einer gesetzl. KK PFLICHTversichert ist, bleibt der Versicherungsschutz bis zu einem Monat erhalten. Der nachwirkende kostenneutrale Versicherungsschutz greift NICHT bei freiwillig Versicherten!!
Was das Ehrenamt betrifft, guck mal hier: http://m.darmstadt.ihk.de/recht_und_fair_play/Arbeitsrecht/bestehendeArbeitsverhaeltnisse/Freistellung/2548452/Freistellung_und_Ehrenamt.html?view=mobile
Je nach Bundesland/ Art der ehrenamtlichen Tätigkeit, hätte der unbezahlte Urlaub ggf. umgangen werden können.
09.01.2015 um 00:15 Uhr
Bundesland wäre in diesem Fall Bayern. Danke für die hilfreichen Infos.
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