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Mitbestimmung bei Errichtung eines Zweitwerkes im Ausland

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dergerry
Nov 2016 bearbeitet

Hallo, ich bin ncoh nicht so lange Br und meine Br kollegen haben auch noch nicht so die Erfahrung und wollte mich einfach nur noch mal vergewissern. Wir haben auf unserer Weihnachtsfeier raus gehört das wir bald ein neues Werk in Mexiko errichten werden. Ich weiß nur nicht ob es ein richtige Zweitwerk wird oder ob es der Holding unterligen wird. Aber es ist doch richtig das wir als Br ein Mitsprache und auch ein Mitbestimmungsrecht haben oder? Vielen Dank schon mal im Vorraus für eure Hilfe.

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Community-Antworten (3)

K
Kölner

07.01.2015 um 11:31 Uhr

Welcher Art siehst Du da irgendwas? Die Info reicht - interessant wird es, wenn der AG hinsichtlich § 92 ff BetrVG mal die sprichwörtliche 'Hose' runterlässt!

WA vorhanden? Dann könntet Ihr den Ausschuss des Gremiums beauftragen, stimmte Nachfragen beim AG zu stellen:

  • Produktionsverlagerung
  • UN-Struktur in spe
  • Änderungen für das hiesige Werk
  • Auswirkungen auf die Produktion
  • ...
P
Pickel

07.01.2015 um 18:04 Uhr

Info-Rechte habt ihr aber Mitbestimmung ist komplett Null. Dies ist eine strategische Entscheidung des AG und komplett unabhängig von eurer Position.

D
dergerry

08.01.2015 um 11:47 Uhr

Vielen Dank für eure schnelle Hilfe.

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