Darf der BR Daten vom AG verlangen, die vor der Errichtung eines Betriebsrates liegen?
Hallo,
meine Frage ist eigentlich einfach:
Wir ein dreier BR seit Mai im Amt, vorher kein BR.
Ein MA beklagt sich das Er regelmäßig von einer Prämie ausgeschlossen wird, so auch im letzten Jahr. Zur Überprüfung der Sachlage haben wir den AG aufgefordert, uns die Prämienempfänger von 2000- 2006 zu geben.
Für die Beurteilung der Lage ( also wer, wie oft, welche gruppen, mögliche Gründe für die Zahlung und hat der MA überhaupt Recht) brauchen wir natürlich Daten.
Im diesem Jahr möchten wir auch noch Grundsätze für so eine Prämie erstellen, dafür sind diese Daten auch von Nutzen.
Er ist aber der Meinung das Wir nur die von 2006 sehen dürfen, davor gab es ja kein BR also auch kein Informationsrecht nach §80 BetrVG.
Die Frage ist : Darf der BR Daten vom AG verlangen, die vor der errichtung eines Betriebsrates liegen?
Anna
Community-Antworten (1)
13.01.2007 um 15:24 Uhr
"Die Frage ist : Darf der BR Daten vom AG verlangen, die vor der errichtung eines Betriebsrates liegen?"
Anna,
ich frage mich, welchen Erkenntnisgewinn Ihr daraus ziehen wollt! Auch vermag ich kein Recht auf das Zahlenmaterial vor Bestehen eines BR erkennen. Haltet Euch nicht mit der Vergangenheit auf, die ist gelaufen. Einzig wichtig ist, dass Ihr jetzt von Eurem MBR Gebrauch macht und die Grundsätze einer Prämienzahlung für die Zukunft per BV vereinbart.
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