*Welche Frist gibt es für die Genehmigung von Urlaubsanträgen? Innerhalb welcher Zeit muß hier eine Entscheidung getroffen werden?
Gruß
Daniel
Erstellt am 31.12.2014 um 10:24 Uhr
von Schmoelte*

*Du sprichst ein großes Problem an, das keines wäre, wenn es eine gesetzliche Regelung gäbe. Urlaubsanträge sind leider ein gerne eingesetztes Mittel beim Bossing (Mobbing durch den Vorgesetzten). Der Urlaubsantrag wird einfach nicht beantwortet, denn NEIN sagen kann man nicht, und JA sagen will man nicht.

Es gilt: Chef öfters "erinnern", Erinnerungen dokumentieren! Notwendigenfalls beim BR beschweren, der BR hat hier ausnahmsweise MBR auch was einzelne AN anbelangt.

Grundsätzlich sollten solche Fristen im Rahmen einer Betriebsvereinbarung geregelt werden.
Antwort 3 Erstellt am 31.12.2014 um 11:41 Uhr von Hartmut*