Genehmigung von Urlaubsanträgen- Anmerkung
Welche Frist gibt es für die Genehmigung von Urlaubsanträgen? Innerhalb welcher Zeit muß hier eine Entscheidung getroffen werden? Gruß Daniel Erstellt am 31.12.2014 um 10:24 Uhr von Schmoelte
*Du sprichst ein großes Problem an, das keines wäre, wenn es eine gesetzliche Regelung gäbe. Urlaubsanträge sind leider ein gerne eingesetztes Mittel beim Bossing (Mobbing durch den Vorgesetzten). Der Urlaubsantrag wird einfach nicht beantwortet, denn NEIN sagen kann man nicht, und JA sagen will man nicht.
Es gilt: Chef öfters "erinnern", Erinnerungen dokumentieren! Notwendigenfalls beim BR beschweren, der BR hat hier ausnahmsweise MBR auch was einzelne AN anbelangt.
Grundsätzlich sollten solche Fristen im Rahmen einer Betriebsvereinbarung geregelt werden. Antwort 3 Erstellt am 31.12.2014 um 11:41 Uhr von Hartmut*
Community-Antworten (11)
31.12.2014 um 18:25 Uhr
Ich wüsste hier auch nicht was an Hartmuts Antwort verkehrt sein soll. Ein MA will genau so Klarheit, wie ein AG. Es ist ja nicht nur Urlaub planen, sondern auch das buchen von Reisen. Wirtschaftl. Interesse haben also auch beide Seiten. Und das von Hartmut dar gestellte ist nun mal leider die Realität im leben.
01.01.2015 um 13:32 Uhr
@ Schmoelte
Da im ursprünglichen Thread keine Antwort mehr möglich ist ...
Guck mal hier: http://www.igbce.de/arbeit/recht/rechtsratgeber/15268/urlaub-antrag/as-asDirectoryDetail?directoryID=19836&categoryID=7362
Aber gibt es bei Euch überhaupt einen Betriebsrat?
01.01.2015 um 13:40 Uhr
Snooker, da du nicht so viel Ahnung von BR Arbeit hast, ein paar Aufklärungen.
- einen nicht gegebenen urlaub als mobbingtatbestand hinzustellen, ist ein Schlag ins Gesicht eines jeden (echten) mobbingopfers.
- ein spät genehmigter urlaub hat ebenso wenig damit zu tun
- ein noch nicht genehmigter Urlaub sowieso
Nach einer gesetzliche Regelung hier zu rufen, ist genauso vertane Zeit: Es ist ziemlich einfach festzustellen, dass ein BR in diesem Bereich sehr viel Macht hat. Man sollte sie mal nutzen.
Und eben das sind Stammtischplatitüden und deine Hilfsaktion für Hartmut ist bedauerlicherweise ähnlich zu werten.
01.01.2015 um 18:35 Uhr
Es ist doch schon bedenklich wenn jemand andere immer als unfähig bezeichnet und sich aber vor Jahren ausgerecht zu dem Thema Urlaub von dem den er Unfähigkeit attstit eine BV Uraub auf dem privatem Wege hat schicken lassen.
Wie geht das doch gleich beim Bossing oder Staffing....es sind entwederdie Kolleriker oder die denen es an Selbstwertgefühl feht die andere erst mal nieder halten wollen und sich selbst als das non plus ultra halten und darstellen wollen.
Um aber für andere beim Thema zu bleiben. Das Hinauszögern der Bearbeitung über gewähren oder nicht gewähren eines beantragten Urlaubes alleine ist natürlich kein Bossing oder Staffing. Es sind Dinge die sich im ganzem Summieren-
Dieses hier http://www.mobbing.net/bossing.htm sind nur einige Formen die man auch durchaus erweitern kann. Darunter kann auch das hinauszögern der Bearbeitung des Urlausantrages sein. Denn für einen An kann es durchaus zur Belastung werden wenn er nicht weiss bekomme ich nu meinen Urlaub oder nicht. Sei es weil er nicht den Frühbucherrabatt nutzen kann für sich Frau und 5 Kinder, sei es weil er in der Zeit eigentlich wichtige Trmine wegen seines Hausbaues erledigen will oder seiner eigenen Gesundheit oder andere persönlichen wichtigen Dinge des lebens. Auch wenn dies leider gesetzlich nicht direkt geregelt ist (was auch ich persönlich befürworten würde) finde ich es gut das es hilfreiche Urteile gibt die ebend nicht so arbeitgeberfreundlich ausfallen
01.01.2015 um 19:05 Uhr
Du bist echt ein intelligenzbolzen...
01.01.2015 um 19:27 Uhr
Na siehstegibt ja doch noch Komplimente :-)
01.01.2015 um 21:36 Uhr
Lass gut sein, Snooker. Kölner schreckt gelegentlich hoch und verbellt die Fragesteller, was die blöde Frage denn soll, die könne man sich doch wohl selbst beantworten. Oder die Kollegen, was die blöde Antwort denn soll. Anschließend legt er sich aber wieder hin, wenn man nicht weiter drauf eingeht. Alles gut. :)
@Hoppel: Klasse Link! Endlich mal was Handfestes.
02.01.2015 um 12:45 Uhr
02.01.2015 um 19:58 Uhr
Also bei uns läuft das so das bis December alle Abteilungen ihrem Urlaub dem BR zur überprüfung vor zu legen haben. Danach geht jeder urlaubsänderung in die MBR. So kommt es dazu das wir keine urlaubsabsagen vom arbeitgeber erhalten, nur von den ANs die ihren urlaub verschieben möchten. die wiederum sind oft sauer weil sie dem br per unterschrift ihre freiwilligkeit bestätigen dürfen, aber einen andren weg sehe ich nicht, ansonste heisst es ja wieder nee ich wollte ja gar nicht. aber so eine unterschrift mit dem text "freiwillig" zu unterschreiben und dann zu sagen ich musste das glaube sachffen die nicht mal bei unsren "glaubendsfreidenkern".
02.01.2015 um 23:25 Uhr
Wofür das MBR nun schon mißbraucht wird. Aber wenn der AG mitspielt. ...
03.01.2015 um 17:06 Uhr
@ganther, für die Rechte der Kollegen einzustehen, kann GAR nicht missbrach als wort gewählt werden.
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