So eine richtige feststehende Frist gibt es nicht. Man kann aber als BR eine Regel in Form von allgemeinen Urlaubsgrundsätzen ($ 87 BetrVG) vereinbaren.
Erinnert sei aiuch an die Mitbestimmung, wenn zwischen AN und AG keine Einigung über die Lage des Urlaubs erzielt werdem kann.
Wenn es um den Jahresurlaub geht, würde ich max. 2 Wochen "Wartezeit" akzeptabel halten.
Erstellt am 31.12.2014 um 11:17 Uhr von Erschüttert
Womit er dann aber noch lange nicht als genehmigt anzusehen wäre.
Ein bisschen was von Eigeninitiative braucht es dann schon auch noch.
Erstellt am 31.12.2014 um 11:41 Uhr von Hartmut
Du sprichst ein großes Problem an, das keines wäre, wenn es eine gesetzliche Regelung gäbe. Urlaubsanträge sind leider ein gerne eingesetztes Mittel beim Bossing (Mobbing durch den Vorgesetzten). Der Urlaubsantrag wird einfach nicht beantwortet, denn NEIN sagen kann man nicht, und JA sagen will man nicht.
Es gilt: Chef öfters 'erinnern', Erinnerungen dokumentieren! Notwendigenfalls beim BR beschweren, der BR hat hier ausnahmsweise MBR auch was einzelne AN anbelangt.
Grundsätzlich sollten solche Fristen im Rahmen einer Betriebsvereinbarung geregelt werden.
Erstellt am 31.12.2014 um 11:44 Uhr von Kölner
Boah, Hartmut, ehrlich!
Ich fang gleich an zu weinen: Was reitet Dich denn, solche Stammtischparolen rauszuhauen?
Erstellt am 31.12.2014 um 11:47 Uhr von Hartmut
Es kommt leider öfter vor als man denkt, Kölner. Der Familienpapa, der mit seiner Familie seit Monaten nicht erfährt, ob er denn nun nach Mallorca fahren kann oder nicht, wird es nicht als Stammtischparole empfinden, sondern als Schikane.
Ich bleibe bei meinem Rat, rechtzeitig durch eine BV Klarheit zu schaffen.
Ein vernünftiger Gegenvorschlag deinerseits steht zur Zeit noch aus (?)
Erstellt am 31.12.2014 um 11:49 Uhr von KöIner
Hey du! Lass doch den armen Kerl in Ruhe!
So ganz daneben liegt er ja auch nicht!
Erstellt am 31.12.2014 um 11:52 Uhr von Erschüttert
Aha, wusste ich es doch.
Hier triebt wieder einer Spielchen.
Warum nur habe ich diesen Nick gewählt? Eingebung?
Erstellt am 31.12.2014 um 11:58 Uhr von Kölner
Du treibst das Spiel, indem Du darauf eingehst, mit!
Lass' diesen Verblendeten Möchtegern einfach in Ruhe, er wird sich trollen. So, wie manch ein anderer auch!
Dir wünsche ich dann für 2015 mehr Verstehen und Begreifen...