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Genehmigung von Urlaubsanträgen

S
Schmoelte
Jan 2018 bearbeitet

Welche Frist gibt es für die Genehmigung von Urlaubsanträgen? Innerhalb welcher Zeit muß hier eine Entscheidung getroffen werden? Gruß Daniel

1.65308

Community-Antworten (8)

G
gironimo

31.12.2014 um 11:31 Uhr

So eine richtige feststehende Frist gibt es nicht. Man kann aber als BR eine Regel in Form von allgemeinen Urlaubsgrundsätzen ($ 87 BetrVG) vereinbaren.

Erinnert sei aiuch an die Mitbestimmung, wenn zwischen AN und AG keine Einigung über die Lage des Urlaubs erzielt werdem kann.

Wenn es um den Jahresurlaub geht, würde ich max. 2 Wochen "Wartezeit" akzeptabel halten.

E
Erschüttert

31.12.2014 um 12:17 Uhr

Womit er dann aber noch lange nicht als genehmigt anzusehen wäre. Ein bisschen was von Eigeninitiative braucht es dann schon auch noch.

H
Hartmut

31.12.2014 um 12:41 Uhr

Du sprichst ein großes Problem an, das keines wäre, wenn es eine gesetzliche Regelung gäbe. Urlaubsanträge sind leider ein gerne eingesetztes Mittel beim Bossing (Mobbing durch den Vorgesetzten). Der Urlaubsantrag wird einfach nicht beantwortet, denn NEIN sagen kann man nicht, und JA sagen will man nicht.

Es gilt: Chef öfters 'erinnern', Erinnerungen dokumentieren! Notwendigenfalls beim BR beschweren, der BR hat hier ausnahmsweise MBR auch was einzelne AN anbelangt.

Grundsätzlich sollten solche Fristen im Rahmen einer Betriebsvereinbarung geregelt werden.

K
Kölner

31.12.2014 um 12:44 Uhr

Boah, Hartmut, ehrlich! Ich fang gleich an zu weinen: Was reitet Dich denn, solche Stammtischparolen rauszuhauen?

H
Hartmut

31.12.2014 um 12:47 Uhr

Es kommt leider öfter vor als man denkt, Kölner. Der Familienpapa, der mit seiner Familie seit Monaten nicht erfährt, ob er denn nun nach Mallorca fahren kann oder nicht, wird es nicht als Stammtischparole empfinden, sondern als Schikane.

Ich bleibe bei meinem Rat, rechtzeitig durch eine BV Klarheit zu schaffen.

Ein vernünftiger Gegenvorschlag deinerseits steht zur Zeit noch aus (?)

K
KöIner

31.12.2014 um 12:49 Uhr

Hey du! Lass doch den armen Kerl in Ruhe! So ganz daneben liegt er ja auch nicht!

E
Erschüttert

31.12.2014 um 12:52 Uhr

Aha, wusste ich es doch.

Hier triebt wieder einer Spielchen.
Warum nur habe ich diesen Nick gewählt? Eingebung?

K
Kölner

31.12.2014 um 12:58 Uhr

Du treibst das Spiel, indem Du darauf eingehst, mit! Lass' diesen Verblendeten Möchtegern einfach in Ruhe, er wird sich trollen. So, wie manch ein anderer auch! Dir wünsche ich dann für 2015 mehr Verstehen und Begreifen...

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