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Chef erzählt jedem von Kündigung

T
Twinmom
Nov 2022 bearbeitet

Hallo,

heute hat sich eine Kollegin an mich gewandt. Sie hat gekündigt bei unserer Chefin und wurde kurze Zeit später von einem Kollegen angesprochen,dass sie gekündigt hat. Darf der Chef das sofort erzählen.

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Community-Antworten (6)

D
DummerHund

09.11.2022 um 20:37 Uhr

Unter Umständen muss er dies sogar, denn die Kollegen bekommen es ja eh irgendwann mit. Auch wenn die Nachfolge geregelt werden muss weil ja in Zukunft an einem bestimmten Platz eine bestimmte Person fällt. Die Info hat nichts mit dem Datenschutz zu tun.

I
IlkaB

10.11.2022 um 08:41 Uhr

Hat er es jedem erzählt oder einem deiner Kollegen, der das vielleicht wissen muss wegen... Einsatzplanung / Nachbesetzung deiner Stelle / etc.?

E
enigmathika

10.11.2022 um 09:45 Uhr

Wieso sollte er das nicht dürfen?

C
Catweazle

10.11.2022 um 09:58 Uhr

Ich tendiere eher dazu, dass der Chef die Kündigung nicht bekanntgeben darf. Für die Neubesetzung der Stelle ist es doch unerheblich welche Partei gekündigt hat oder ob es einen Aufhebungsvertrag gibt.

M
Muschelschubser

10.11.2022 um 10:14 Uhr

Ich würde da differenzieren.

Die bloße Tatsache der Kündigung ist wichtig für die weitere Planung, interne Stellenausschreibungen etc. und somit durchaus für andere von Bedeutung.

Und man tut auch gut daran, hier zumindest die Tatsache der Eigenkündigung zu kommunizieren, da sonst spätestens im Moment der Ausschreibung die Spekulationen beginnen (wessen Stelle ist das, was ist da los...).

Dass man eine Eigenkündigung kommuniziert, könnte ja auch unnötige Spekulationen vermeiden, damit z.B. keine Gerüchte über eine verhaltensbedingte Kündigung verbreitet werden.

Demnach wüsste ich nicht, warum das nicht erlaubt sein sollte.

Kritischer wäre das bei den Kündigungsgründen, da hier sehr schnell ein Eingriff in die Privatsphäre entstehen kann. Es können ja Dinge wie Mobbing, Krankheit etc. dahinterstecken, womit man ein großes Fass aufmachen würde.

Ich weiß nicht an welchen Paragraphen man das festmachen könnte, jedoch hat der AG z.B. auch eine Fürsorgepflicht für die MA, und zwar auch bis zum letzten Arbeitstag für gekündigte MA.

D
DummerHund

10.11.2022 um 11:40 Uhr

@Muschelschubser Bin da bei dir. Gerade Eigenkündigungen sollten kommuniziert werden. Ist auch immer wichtig für die Belegschaft das nicht die Angst auf kommt, wer könnte der Nächste sein der gehen muss.

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