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bezahlte Freistellung zwischen Weihnachten und Sylvester

U
Ulrik
Jan 2018 bearbeitet

Unser AG plant aktuell, zwischen den Jahren den Betrieb zu schliessen. Dafür soll die Personalabteilung ab jetzt bei Urlaubsanträgen 5 Tage zurückhalten, damit der Betriebsurlaub durchgeführt werden kann.

  1. Wo finde ich dazu eine Grundlage?

  2. Was ist mit den Kollegen, die ihren Jahresurlaub per heute aufgebraucht haben, da diese Massnahme erst jetzt entschieden wurde? Bezahlte Freistellung oder Kürzung des Gehalts??

Zur Info: Weder Tarifvertrag, noch BV, noch Zeitkonten sind vorhanden.

Danke vorab

1.75002

Community-Antworten (2)

P
pfeilenbogen

17.09.2010 um 17:22 Uhr

Das liegt am BR, handelt eine vernünftige Lösung aus. Die AN welche nun, auch wegen der kurzfritigen Einführung von Betriebsurlaub, keinen Urlaub mehr haben, sollten auf alle Fälle dem AG die Arbeitskraft anbieten, dann muss der AG handeln sonst gerät er in Annahmeverzug BGB § 615.

Aber, der BR ist hier gefordert! Er sollte wenn überhaupt eine Regelung (BV) abschließen welche hier eine Lösung vorsieht welche den AN nicht benachteiligt.

Betriebsurlaub einfach per Direktionsrecht dürfte so meine Kenntnis nicht gehen. Der AG hätte halt früher "aufwachen" sollen.

Wenn es in Ihrem Unternehmen einen Betriebsrat gibt, ist die Anordnung von Betriebsurlaub mitbestimmungspflichtig. Denn die Frage des Betriebsurlaubs gehört zu den allgemeinen Urlaubsgrundsätzen, bei denen der Betriebsrat nach § 87 Abs. 1 Nr. 5 BetrVG ein Wörtchen mitzureden hat. Der Betriebsurlaub wird dann über eine Betriebsvereinbarung näher festgelegt. Diese Betriebsvereinbarung stellt quasi das dringende betriebliche Interesse des Arbeitgebers dar. Das BAG hat entschieden, dass eine Betriebsvereinbarung, die 3/5 des Erholungsurlaubes als Betriebsurlaub definiert, zulässig ist (BAG, Urteil vom 28.07.81, Az: 1 ABR 79/92).

Weiteres auch hier: http://www.gesamtmetall.de/gesamtmetall/meonline.nsf/id/DE_7_Anordnung_von_Betriebsurlaub_und_Werksferien

L
Lotte

17.09.2010 um 18:44 Uhr

Hallo Ulrik, Betriebsurlaub ohne MB des BR geht ganz sicher nicht. Schau mal unter § 87 (1) Nr. 5 in die Kommentierung. Zu so einem fortgeschrittenen Zeitpunkt halte ich es auch für fraglich, ob ein BR sich auf so etwas, drei Monate vorher, einlassen sollte. Wie war es denn die Jahre vorher? Der AG kann ja denen, die Urlaub nehmen wollen, Urlaub gewähren, aber diejenigen, die ihren Urlaub schon anders verplant haben, kann er m. E. nicht zwingen. LG Lotte

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