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Urlaubsanspruch Minijob

I
IInonameII
Jan 2018 bearbeitet

Guten Morgen, ein Minijobber wechselt (mitten im Jahr) von 3 Tagen Arbeit in der Woche auf 2 Tage Arbeit in der Woche. Ändert sich der Urlaubsanspruch (in Tagen)? Und was wenn der Urlaub schon genommen wurde? (Im Arbeitsvertrag steht nur der gesetzl. Mindesturlaub) Danke für eure Rückmeldungen

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Community-Antworten (2)

G
gironimo

29.12.2014 um 13:32 Uhr

Der gesetzliche Mindesturlaub beträgt 24 Tage bezogen auf 6 Tage/Woche. Das entspricht bei 3 Tage/Wo 12 Tage und bei 2 Tagewoche 8 Tage.

Wenn der AN bereits vor der Änderung seine "vier Wochen" Urlaub hatte, die er ja mit 12 Tagen erreichen konnte, ist sein Anspruch im laufenden Jahr abgegolten.

P
Pickel

29.12.2014 um 13:35 Uhr

Wieso sollte er noch die gleiche Anzahl an Urlaubstagen haben, wenn er sich weniger Tage frei nehmen muss?

Rechne einfach nicht mit Tagen sondern mit Wochen und du wirst sehen es kommt beim Gleichen raus.

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