ein Minijobber wechselt (mitten im Jahr) von 3 Tagen Arbeit in der Woche auf 2 Tage Arbeit in der Woche.
Ändert sich der Urlaubsanspruch (in Tagen)?
Und was wenn der Urlaub schon genommen wurde?
(Im Arbeitsvertrag steht nur der gesetzl. Mindesturlaub)
Danke für eure Rückmeldungen
Unsere Seminarempfehlung
Arbeitsrecht Teil 2
So setzen Sie Arbeitnehmerschutzrechte erfolgreich durch