Erstellt am 19.12.2014 um 07:12 Uhr von martinez
Ja er muss dir den durchschnittslohn wie bis jetzt bezahlen, dazu kommen auch die Zuschläge(Jahresdurchschnitt).
Es dürfen keine Nachteile durch BR Arbeit entstehen, das gilt auch beim Lohn.
Gruß
Erstellt am 19.12.2014 um 08:03 Uhr von Dezibel
Allerdings werden die Zuschläge dann versteuert, da nicht wirklich gearbeitet.
Erstellt am 19.12.2014 um 08:08 Uhr von gironimo
Es dürfen keine (!!!) Nachteile entstehen
Erstellt am 19.12.2014 um 08:20 Uhr von Kölner
@gironimo
Ist der Fiskus Teil des BetrVG?
Erstellt am 19.12.2014 um 09:05 Uhr von Pickel
Es dürfen keine (!!!) Nachteile entstehen
Willst du damit sagen dass der Steuernachteil auch auszugleichen ist???
Erstellt am 19.12.2014 um 09:32 Uhr von HerthaBSC
@gironimo: Das würde mich jetzt allerdings auch interesieren.Bei mir wurde der Durchschnitt genommen, von den letzten 12 Monaten (inkl. Nachtzuschlägen u. Sonntagszulagen).
Im endefekt bekomme ich 150€ weniger als würde ich in der Produktion arbeiten.
Erstellt am 19.12.2014 um 10:06 Uhr von Pickel
Sollte Girnonimo das so gemeint haben, ist dies natürlich dennoch Quatsch.
Das deutsche Steuerrecht möchte Menschen begünstigen, die unter erschwerten Bedingungen arbeiten. Das ist beim Wechsel in die Tagschicht nach den Maßstäben des Steuerrechts nicht mehr der Fall. Der AG hat auf den persönlichen Steuersatz des Mitarbeiters keinerlei Einfluss und schuldet daher immer nur einen Brutto-Lohn.
Den Ansatz weitergesponnen könnte Girnonimo auch noch auf die Idee kommen, dass ein BRM, dessen Ehe aufgrund der BR-Arbeit zerbrach und das fortan in Steuerklasse 1 geführt wird einen Ausgleich vom AG erhalten muss...
Davon ab: Das BetrVG verbietet nicht nur die Schlechterstellung, sondern auch die Besserstellung von BRM!
Ein Mitarbeiter, der keine Nachtschicht mehr ausüben muss, aber dennoch weiterhin einen Ausgleich für die nicht mehr vorhandene Belastung der Nachtschicht erhält, ist meiner Meinung nach ohnehin schon besser gestellt - aber der Gesetzgeber hat hier anders entschieden.
Dass aber als absoluter Brutto-Lohn jetzt noch eine Erhöhung zu zahlen sei ist vor dem Hintergrund paradox.