Erstellt am 14.12.2014 um 22:14 Uhr von Pickel
Ihr liegt nicht ganz richtig mit "Mir ist bewusst das wir uns sämtliche Bewerbungsunterlagen vorlegen lassen sollten und müssen."
Ihr habt das Recht jede Bewerbung einzusehen, eine Pflicht ist es nicht. In der Praxis verzichten die meisten BR wohl idR darauf und fragen höchstens stichprobenartig oder aus besonderem Grund an. Man kann zB auch mit der Personalabteilung verabreden dass man alle Schwerbehinderten vorgelegt bekommt (bei Berufen mit schlechter Frauenquote gerne auch alle weiblichen Bewerberinnen etc pp).
Aber wie gesagt: Wenn ihr keinen Sinn drin erkennt, dann lasst es. Kaum etwas ist dämlicher als BR die Maßnahmen durchsetzen einzig weil sie es können...
Erstellt am 14.12.2014 um 22:22 Uhr von tüdelü
Danke für die schnelle Antwort :)
Allerdings kommt ihr nicht hin. Ich frage aus eigenem Interesse und nicht im Interesse meines Gremiums.
Die möglichen absprechungen mit der Personalabteilung ist wirklich gut zu wissen!
Aber die eigentliche Frage war. Wenn ihr euch die Bewerbungsunterlagen zeigen lässt, welche Beweggründe habt ihr / du?
Erstellt am 15.12.2014 um 10:13 Uhr von Widder
Beweggründe:
1. Man kann sehen welche Qualifikationen vorhanden sind, und nicht nach "Nase" eingestellt wird.
2. Bei gleicher Qualifikation stellt sich die Frage, warum der/die
3. Es könnte ja sein, das der eine oder andere Bewerber vorzeitig aussortiert wurde.
4. Ihr könnt sehen ob es der/die richtige für die Stelle ist, und nicht einfach jemand, der jemand gut kennt.
Erstellt am 15.12.2014 um 15:37 Uhr von celestro
wenn jetzt dabei heraus kommen würde: "es wird nach Nase eingestellt" ... was dann ? Mit welchem § geht Ihr dagegen vor ?