Wir überarbeiten gerade die Geschäftsordnung und überlegen ob man einen Punkt zu Schulungen/Seminare dazu nehmen sollte? In etwa so:
- Schulungsanspruch nach §37 BetrVG
- BR-Mitglieder versuchen mind. 1. Schulung pro Jahr mitzmachen
- nach erfolgter Schulung berichtet das BR-Mitglied von der Schulung und versucht eine kurze Zusammenfassung