Erstellt am 11.12.2014 um 15:39 Uhr von Dezibel
> ... versuchen mind. 1. Schulung pro Jahr ...
Das ist Wischiwaschi. Wozu soll das in einer Geschäftsordnung stehen? ... versuchen ... und wenn nicht? Dann ist der Versuch fehlgeschlagen. ;-))
Wieviele Betriebsräte seid ihr, dass ihr eine Geschäftsordnung braucht?
Erstellt am 11.12.2014 um 15:49 Uhr von ChristianGB
Wieso wischiwaschi, wir sind uns in unserem 5er-Gremium einig das jeder geschult sein sollte und versuchen sollten pro Jahr mind. an einem Seminar teilzunehmen
Die Frage ist kann man das überhaupt in eine Geschäftsordnung unterbringen!
Erstellt am 11.12.2014 um 15:53 Uhr von Dezibel
Weil das Wort "versuchen" nicht Fisch, nicht Fleisch ist. Versuchen kann ich vieles, und es wird nichts draus. Das brauche ich nicht in der Geschäftsordnung festlegen. Da müsste dann stehen "nehmen teil".
Als 5er Gremium würde ich überhaupt keine Geschäftsordnung aufstellen, in der die Hälfte sicher gesetzlich geregelt ist und die andere Hälfte euch einschränkt.
Erstellt am 11.12.2014 um 16:13 Uhr von gironimo
Ihr versucht es? Was hindert Euch denn? Wenn ein Seminar erforderlich ist, wird es beschlossen und Ihr fahrt. Angesichts der doch sehr deutlichen Formulierung des § 37 Abs. 2 BetrVG und des § 37 Abs. 6 BetrVG kann es doch keine Hinderungsgründe geben (außer vielleicht private wie Pflegefall oder ähnliches).
Die Geschäftsordnung wird nichts daran ändern, dass das eine oder andere BR-Mitglied nicht die Vorrangstellung der BR-Arbeit erkannt hat und den BR-Job dem betrieblichen Alltag unterordnet..
Erstellt am 11.12.2014 um 16:24 Uhr von Kölner
Diese Auszüge aus der GO sind das erheiterndste und dümmste, was ich in letzter Zeit lesen durfte, danke dafür!
Es gibt doch nix über die regelungswut von uns deutschen.
5er Gremium, GO, 37er...
Kannst du nicht noch was schreiben, was ihr so regeln wollt in der GO?
Erstellt am 12.12.2014 um 07:52 Uhr von ChristianGB
Also nochmal zur Aufklärung:
Bei uns existiert eine GO aus dem Jahr 2002, auch damals von einem 5er Gremium beschlossen! Diese GO ist weiterhin gültig! Ergo haben wir uns gedacht nach 12 Jahren schauen wir uns diese GO doch einmal genauer an und ob diese so noch Sinn macht und ob man diese erweitern oder kürzen sollte! Nach den obigen Kommentare zu urteilen scheint die GO für uns keinen Sinn zu ergeben (Dann bitte um Aufklärung warum genau nicht!)
Zum Schulungsanspruch:
Bei uns ist es selbstverständlich das jedes BR-Mitglied die Grundseminare besucht! Das "versuchen" bezieht sich u.a. auf private Gründe! Und es geht nicht darum jemanden zu zwingen, sondern um Wissenserhalt innerhalb des Gremiums!
Erstellt am 12.12.2014 um 08:41 Uhr von martinez
Warum ist die GO noch gültig?
eine GO erlischt mit Ende des Amtes, außer ihr habt sie nochmal neu gemacht bei Amtsantritt..
Hierzu geh ich aber davon aus das man sie liest bevor man sie neu beschließt..
Alles leicht fraglich :)
Wie oben aber gesagt, dieser Passus ist nicht nötig da es im Gesetz geregelt ist.
Ihr beschließt und fahrt zur Schulung Punkt.
Gruß
Erstellt am 12.12.2014 um 08:42 Uhr von Kölner
Die GO von 2002 kann NICHT mehr gültig sein!
Sie ist mit dem Ablauf der Amtsperiode des damalig beschliessenden Gremiums wirkungslos!
Alles, was eine GO regelt ist im Gesetz beschrieben. Und hätte, könnte, sollte...sind Begriffe und Hilfsverben, die einem Gremium nicht gut zu Gesichte stehen in einer GO. Und dann ist die Zeitverschwendung, die man für die Erstellung einer GO aufwendet zumeist nichts wert.