Abmahnung Tarifvertrag: TVL
Hallo liebe Community!
Eine Kollegin wurde vor 2 Monaten vom Chef unangekündigt und ohne Absprache hin auf ihre Arbeitsergebnisse überprüft ( Altenpflegerin im Altenheim). Der Chef hat einige Ergebnisse ihrer Arbeit bemängelt (mündlich); jedoch keinerlei Maßnahmen unternommen ( also lediglich mündlich die "schlechte" Leistung geäußert)! ... Diese besagte Kollegin ist jetzt seit fast 6 Wochen krankgeschrieben! ***Heute (ohne jegliche Vorankündigung) ist der Chef (Heimleiter) bei ihr zuhause gewesen und hat ihr wegen dieser vor 2 Monaten stattgefunden Überprüfung eine schriftliche Abmahnung übergeben! Diese Kollegin hat zudem noch den Posten der Betriebsratsvorsitzenden inne!
- ist eine Abmahnung unter solchen Umständen überhaupt zulässig??? Wie und was kann man dagegen arbeitsrechtlich dagegen unternehmen? * ( noch zu erwähnen ist das die Kollegin sonst und eigentlich nur stetig sehr gute Arbeitsergebnisse erzielt; ist seit über 30 Jahren in den Altenheim)
Community-Antworten (2)
10.12.2014 um 21:05 Uhr
@ whitepoison
Warum reitest Du noch immer auf dem TV-L rum? Der spielt doch überhaupt keine Rolle!!
Außerdem macht es nur wenig Sinn, immer wieder einen neuen Thread zu starten. Das aber nur nebenbei angemerkt. So sind hier z.B. wichtige Informationen NICHT enthalten ... z.B. dass Du Mitglied einer MAV bist!
Die Kollegin soll einen Anwalt einschalten! Ernsthaft!!
Was ich aber noch immer nicht verstehe, warum Du diesbezüglich aktiv bist oder meinst, aktiv werden zu müssen.
11.12.2014 um 09:06 Uhr
Wegen der Abmahnung direkt würde ich da auch nicht aktiv werden - aber wegen der fehlenden Mitbestimmung bei den Zielvereinbarungen, Beurteilungsgrundsätzen usw. schon. Wie kann ein AG abmahnen und dabei mangelhafte Leistung ins Feld führen, wenn es kein mitbestimmtes Beurteilungssystem gibt?
Aber als BRV müsste sie das Spiel doch kennen. Da geht es doch wahrscheinlich gar nicht um die bemängelte Sache. Die ist doch vielleicht nur die Spitze vom Eisberg. In ihrer Stelle würde ich die Sache einfach liegen lassen.
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