Abmahnung Tarifvertrag: TVL
Ich habe da mal eine Frage!
Könnt ihr mir auch in Sachen MAV (Mitarbeitervertretung) weiterhelfen? Ich bin vor einiger Zeit zum stellvertretenden MAV Vorsitzenden gewählt worden! Hatte bis jetzt noch nicht die Möglichkeit an der Fortbildungsveranstaltung für MAVO (Mitarbeitervertretungsverordnung) teilzunehmen! .... Sehe mich gerade mit einer sehr schwierigen Frage zum Thema Abmahnung konfrontiert! Tarifvertrag: TVL
Community-Antworten (2)
10.12.2014 um 18:17 Uhr
Wie ist denn die Frage?
10.12.2014 um 19:05 Uhr
@ whitepoison
Der TV-L wird bei einer MAV ja wohl nur in der kirchlichen Fassung gelten und darin kommt das Wort "Abmahnung" mit keinem einzigen Buchstaben vor. Dass der TV-L greift, ist also egal.
Ansonsten gilt bei der MAV das Gleiche wie für den BR: Der Ausspruch einer Abmahnung ist mitbestimmungsfrei, die MAV muss zu keinem Zeitpunkt beteiligt werden.
Lediglich im Personalvertretungsgesetz ist auf Länderebene z.T. eine gewisse Beteiligung des PR vorgesehen.
Vielleicht hilft dieses Werk > http://www.ev-kirchenkreis-neukoelln.de/Webdesk/documents/Ekbo008/KK+Neuk%C3%B6lln/ABMAHNUNG++_ZWEITE+FASSUNG_.pdf.pdf
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