Gewerkschaft
Guten Morgen,
dringende Frage!!!!!!!!!, muß ich eine mir unbekannte Gewerkschaft, d.h. von der ich nicht weiss ob sie Mitglieder im Betrieb hat, zur Mitarbeiterversammlung einladen? Bzw. die Gute hat sich selber eingeladen und droht förmlich mit ihrem aufschlagen! Ich habe im Vorfeld gebeten, man möge mir einen notariellen Nachweiss erbringen, da man mir ja die Namen der Mitglieder nicht nennen muß. Man bezieht sich in Sachen Teilnahme auf §46 BetrVG. Was kann ich tun, habe das Gefühl er möchte unsere sprengen, was kann oder soll ich tun?
Community-Antworten (5)
08.12.2014 um 09:25 Uhr
@Schneeflocke Mitarbeiterversammlung? Kirche? Christliche Gewerkschaft?
Ich unterstelle mal, dass alle Gewerkschaftssekretäre mit ihren Kräften haushalten müssen und demnach nur zu 'Mitarbeiterversammlungen' kommen, wenn sie tatsächlich Mitglieder im Betrieb haben.
08.12.2014 um 10:55 Uhr
Hastvdu ein Problem mit Gewerkschaften? Lass sie doch kommen
08.12.2014 um 13:01 Uhr
Soviel ich weis muss die Gewerkschaft einen Nachweis bringen! Ihr habt zum Beispiel so und soviele Mitglieder. Bin mir aber nicht Sicher. Unsere hat das Getan. Kein Problem.
08.12.2014 um 20:40 Uhr
Woher weiß die Gewerkschaft denn, dass eine Versammlung statt findet? In der Zeitung hat es doch nicht gestanden. Also doch wohl eher von einem Mitglied, das bei Euch arbeitet. Also ist sie einzuladen.
Du solltest aber einmal grundsätzlich Deine Haltung überdenken. Der § 2 Abs. 1 BetrVG gilt auch für BRs im Zusammenspiel mit der Gewerkschaft.
08.12.2014 um 21:05 Uhr
@ Schneeflocke
Wenn nicht bekannt ist, dass die Gewerkschaft XY mit mind. einem AN im Betrieb vertreten ist, ist es vollkommen legitim, einen Nachweis zu verlangen.
M.E. obliegt es im Rahmen einer Betriebsversammlung dem AG, einer Gewerkschaft nur mit entsprechender notarieller Bestätigung Zugang zum Betrieb zu gewähren!
Soll eine Gewerkschaft an einer BR-Sitzung teilnehmen, muss/sollte sich ein BRM entsprechend outen ... da das nur möglich ist, wenn ein BRM Mitglied dieser Gewerkschaft ist.
Guck auch mal hier: http://www.heuking.de/uploads/tx_nplawyer/090_AuA2013-688.pdf
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