Erstellt am 08.12.2014 um 08:25 Uhr von Kölner
@Schneeflocke
Mitarbeiterversammlung? Kirche? Christliche Gewerkschaft?
Ich unterstelle mal, dass alle Gewerkschaftssekretäre mit ihren Kräften haushalten müssen und demnach nur zu 'Mitarbeiterversammlungen' kommen, wenn sie tatsächlich Mitglieder im Betrieb haben.
Erstellt am 08.12.2014 um 09:55 Uhr von rambo
Hastvdu ein Problem mit Gewerkschaften? Lass sie doch kommen
Erstellt am 08.12.2014 um 12:01 Uhr von Tulpe
Soviel ich weis muss die Gewerkschaft einen Nachweis bringen! Ihr habt zum Beispiel so und soviele Mitglieder. Bin mir aber nicht Sicher. Unsere hat das Getan. Kein Problem.
Erstellt am 08.12.2014 um 19:40 Uhr von gironimo
Woher weiß die Gewerkschaft denn, dass eine Versammlung statt findet? In der Zeitung hat es doch nicht gestanden. Also doch wohl eher von einem Mitglied, das bei Euch arbeitet. Also ist sie einzuladen.
Du solltest aber einmal grundsätzlich Deine Haltung überdenken. Der § 2 Abs. 1 BetrVG gilt auch für BRs im Zusammenspiel mit der Gewerkschaft.
Erstellt am 08.12.2014 um 20:05 Uhr von Hoppel
@ Schneeflocke
Wenn nicht bekannt ist, dass die Gewerkschaft XY mit mind. einem AN im Betrieb vertreten ist, ist es vollkommen legitim, einen Nachweis zu verlangen.
M.E. obliegt es im Rahmen einer Betriebsversammlung dem AG, einer Gewerkschaft nur mit entsprechender notarieller Bestätigung Zugang zum Betrieb zu gewähren!
Soll eine Gewerkschaft an einer BR-Sitzung teilnehmen, muss/sollte sich ein BRM entsprechend outen ... da das nur möglich ist, wenn ein BRM Mitglied dieser Gewerkschaft ist.
Guck auch mal hier: http://www.heuking.de/uploads/tx_nplawyer/090_AuA2013-688.pdf