Erstellt am 05.12.2014 um 12:00 Uhr von Pickel
Man könnt ihn bitten es zu lassen
Erstellt am 05.12.2014 um 12:09 Uhr von Alina
@Pickel: das ist mal ne schlaue Antwort - sorry dass ich das nicht dazu geschrieben habe, weil ich es für selbstverständlich hielt - schon geschehen und nu?
Erstellt am 05.12.2014 um 12:13 Uhr von moreno
Die Kollegin sollte vom Beschwerderecht im Betrieb Gebrauch machen! Da hier wohl der Chef nicht der richtige Ansprechpartner ist sollte sie sich an den BR wenden (§85 BetrVG). Dann kann das ,,Bitte lass das Chef'' ein wenig professioneller ablaufen und die Kollegin ist aus der Schusslinie.
Erstellt am 05.12.2014 um 12:46 Uhr von Pickel
Alina, die Antwort ist schlau. Denn der BR hat keinerlei Mechanismen, den Chef (so er wirklich Chef ist) zu maßregeln. Es wird nur über ein vernüftiges Gespräch und Einsicht beim Chef gehen.
Erstellt am 05.12.2014 um 13:00 Uhr von moreno
Wenn es nur Betriebsräte wie Pickel gibt kann man das gesamte BetrVG abschaffen und wieder zum Faustrecht zurückkehren!!!!!!!!!
Der Weg geht übers Beschwerderecht kein AN braucht sich anschreien zu lassen!
Erstellt am 05.12.2014 um 13:07 Uhr von Pickel
Moreno und dann?
Alina hat nach Handhabungen des BR gegen den Chef gefragt. Da gibt das BetrVG (außer wie angesprochen mit dem Chef zu reden) nix her und ist ein stumpfes Schwert.
Sonst nenn doch deine Idee...
Erstellt am 05.12.2014 um 13:26 Uhr von Alina
danke ihr beiden, vielleicht sollten wir unterscheiden zwischen Chef/Chef und Chef, in diesem Falle ist es der Teamleiter, darüber gibt es einen Bereichs und Ressortleiter dann der Vorstang.... TL und BL sind befreundet und unser Vorstand lebt sowas (Angst ausübern, unsachlich werden, beleidigend) leider auch vor
ich als alte gerechtigkeitsfanatikerin na ja, finde, dass man sich das nicht gefallen lassen muss
Wir befinden uns in einer wirtschaftlich miserablen Situation aber DAS kann nicht die Lösung sein
Erstellt am 05.12.2014 um 13:35 Uhr von Snooker
siehste Alina, da kommt man jetzt schon an einem anderem Punkt an. Genau damit geht ihr zium richtigem Chef und gebt dem zu verstehen das er sich um abhilfe bemühen möchte, oder aber der BR würde sich in beratung seines rechtsbeistandes mit §104 BetrVG auseinander setzen. Hier bedarf es nocht nicht mal einer offiziellen Beschwerde der Kollegin beim BR da § 87 Abs 1 Nr. 1 BetrVG eh berührt werden. Also könnt ihr Gas geben.
Erstellt am 05.12.2014 um 13:55 Uhr von PeterPaula
Ich hatte dies mal zu einem anderen Thema geschrieben. Ihr solltet Euch auch mal einen Mobbingbeauftragten aus Eurem BR-Gremium wählen, ihn zu allen möglichen ( nicht doppelt ) Seminaren schicken, möglichst teuer, dann sieht Euer Chef, dass Euch das Thema wichtig ist und Ihr Euch da reinkniet. Des Weiteren solltet Ihr dem / der MA/In anraten ein sg. Mobbingtagebuch zu führen, wo es alles nach Datum, Uhrzeit, Person und Inhalt notiert. Geht dies weiter so, der / sie wird sogar krank davon, kann der / die betroffene Person auch fristlos kündigen und das Unternehmen macht sich diesbezüglich nicht nur Strafbar, sondern auch Schmerzensgeld- und Schadensersatzpflichtig ;)
Erstellt am 05.12.2014 um 14:42 Uhr von moreno
@Pickel ich sag ja bei Betriebsräten wie Dir ist die Belegschaft verloren!!!
Erstellt am 05.12.2014 um 15:47 Uhr von gironimo
Schlagt doch dem AG einmal Fortbildungsmaßnahmen für den Vorgesetzten vor. So in Richtung Führungskompetenz. Das fehlt ja so vielen Vorgesetzten.
(§§ 96 ff BetrVG)
Erstellt am 05.12.2014 um 15:55 Uhr von Pickel
Moreno du verwechselst BR-Arbeit mit Lagerdenken und bist dabei nichtmal in der läget ein Argument zu liefern. Über solche BR lacht jeder informierte AG.
Erstellt am 05.12.2014 um 16:29 Uhr von Alina
@Pikel und Moreno, jetzt schlagt euch mal nicht die Köpfe ein......ihr beide habt ja nicht ganz unrecht, obwohl ich auch eher dazu neige, dass man mehr tun könnte als man manchmal tut - im vornherein aber zu sagen, was bringt das, ist m. e. nicht der richtige weg, denn wie man hier an den nützlichen kommentaren sieht - kann man ja schon einiges ins rollen bringen oder....in dem sinne, wir sitzen alle in einem boot und jeder rudert anders;-) poetisch am abend hahaha
habt einen schönen nikolaus tag und einen noch schöneren 2. advent....und DANKE an alle!!!!
Erstellt am 05.12.2014 um 17:12 Uhr von Moreno
@pickel wenn sich der Arbeitnehmer offiziell beim Betriebsrat beschwert und der dies Thema beim Arbeitnehmer anspricht wird es sicherlich nicht angenehm für den Arbeitgeber grade wenn er noch ein paar von seinen Spezies dabei hat. Aber solche Scheinbetriebsräte wie Du sagen der Belegschaft ja nur da können wir nix machen wenn der Arbeitgeber Dich anschreit! Hast Du Angst das Dir der Chef Dein Fünf Sterne Büro wegnimmt?
Erstellt am 05.12.2014 um 19:19 Uhr von Pickel
Weißt du Moreno, wenn ein Chef meint MA anschreien zu müssen wird er sicher nicht vor Scham im Boden versinken, wenn der BR das anspricht. Aber seis drum, du bist mangels Argumenten eh nicht mehr beim Thema.
Die Ursprungsfrage lautete: Welche Handhabe ein BR gegenüber einem Chef hat, dieses Verhalten zu unterbinden.
Meine Antwort war: Drüber reden.
Und jetzt du nochmal: wo ist da der Fehler bzw. welche anderen Varianten kämen für dich in Betracht? Keine? Danke fürs Gespräch.
Erstellt am 05.12.2014 um 19:21 Uhr von Pickel
Alina, wenn die Person kein leitender Angestellter ist, KÖNNTET ihr natürlich ganz andere Mechanismen greifen lassen als ich unter der Annahme, er sei Chef, schrieb. Bis hin, seine Entlassung zu fordern. Ich würde es aber auch erst einmal bei weniger weitgreifenden Schritten belassen.
Erstellt am 05.12.2014 um 20:20 Uhr von Moreno
Der Chef ist nicht der liebe Gott auch wenn Pickel das noch nicht kapiert hat! Bei uns im Monatsgespräch sind auch solche Ausraster angesprochen wurden auf einmal konnte auch der Chef von Überlastung reden und das es ihm leid tut das sowas passiert ist seitdem ist das Verhältnis viel entspannter geworden. Aber der Betriebsrat sollte niemals den AN in einer solchen Lage allein lassen!
Erstellt am 06.12.2014 um 10:02 Uhr von Hoppel
@ Alina
"s gibt m. E. einen Ausdruck für solch ein Verhalten (Chef nutzt seine "Machtposition" aus)...."
Was hat denn ein solches Verhalten mit "Machtposition" zu tun? Wer Macht hat, darf schreien/denunzieren??
Und wer ist überhaupt mit "Chef" gemeint? Der Arbeitgeber, der Abteilungsleiter etc.?
Unabhängig davon resultieren solche Verhaltensweisen fast immer aus Überforderung. Wer hat denn einen guten Draht zu dem Herrn und könnte mal in einem vertraulichen 4-Augengespräch das intolerable Verhalten hinterfragen?
Erstellt am 03.01.2015 um 09:05 Uhr von Bergsteiger
Ich hatte, weil ich mich auch gegen den erklärten Willen der restlichen BR-Mitglieder für einen gemobbten und frisch entlassenen Mitarbeiter eingesetzt hatte, eine fristlose Kündigung erhalten. Der BR hat meiner Kündigung dann auch mehrheitlich zugestimmt.
Ich bin der Überzeugung, dass es reine Angst war, die meine BR-Kollegen getrieben hatte.