Frage zu §10 Abs. 1 AÜG
kann mir vielleicht jemand mit §10 Abs. 1 AÜG helfen?
Was bedeutet das in der Praxis? LAN ist dann AN des Entleihers? Wie soll das funktionieren?
Community-Antworten (2)
04.12.2014 um 17:11 Uhr
Ähmm...ich finde gerade diesen Paragrafen recht eindeutig: Der Entleiher fungiert in diesen beschriebenen Augenblicken dann als AG - ob er will oder nicht.
04.12.2014 um 17:38 Uhr
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