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Frage zu §10 Abs. 1 AÜG

W
wieso
Jan 2018 bearbeitet

kann mir vielleicht jemand mit §10 Abs. 1 AÜG helfen?

Was bedeutet das in der Praxis? LAN ist dann AN des Entleihers? Wie soll das funktionieren?

1.14902

Community-Antworten (2)

K
Kölner

04.12.2014 um 17:11 Uhr

Ähmm...ich finde gerade diesen Paragrafen recht eindeutig: Der Entleiher fungiert in diesen beschriebenen Augenblicken dann als AG - ob er will oder nicht.

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