Erstellt am 03.12.2014 um 16:22 Uhr von Kölner
Was im nächsten Jahr geschieht oder nicht, kann Euch heute in Bezug auf die 3 Entfristungen völlig egal sein.
Wenn man keinen Widerspruchsgrund nach § 99 Abs. 2 BetrVG hat, kann man auch nicht widersprechen. Was ist das für ein Unsinn, 'dass Ganze im Blick haben' zu wollen?
Ihr seid nicht der Unternehmer, spielt aber den Betriebs-Kaiser. Man muss höllisch aufpassen bei solchen Gedanken, nicht der Betriebs-Kasper zu werden, der weder vom AG noch von den AN ernst genommen werden muss.
Schon Seminare belegt? Wenn nicht: Hurtig, es scheint bitter nötig!
Erstellt am 03.12.2014 um 18:11 Uhr von gironimo
Ich sehe jedenfalls auch, dass es keinen Widerspruchsgrund gibt. Und auch aus praktischen Überlegungen heraus, kann ich Euren Standpunkt nicht nachvollziehen.
Sozialpläne werden übrigens nicht nur bei Masenentlassungen fällig (da wären sie nur "erzwingbar"). Maßgeblich ist zunächst einmal, ob eine Betriebsänderung vorliegt - und da geht es nicht nur um Entlassungen sondern um Nachteile, die AN erleiden können.
Also winkt die Entfristung durch und befasst Euch am Besten schon einmal vorbeugend etwas näher mit den §§ 111 ff BetrVG.
Erstellt am 04.12.2014 um 11:32 Uhr von zdophers
Also wenn ich das richtig verstehe, wollt Ihr befristeten Kollegen keine Entfristung geben, da diese ja nächstes Jahr eventuell gekündigt werden könnten.
Statt dessen wollt Ihr sie jetzt schon in die mögliche Arbeitslosigkeit entlassen ohne die Möglichkeit noch ein paar Monate Gehalt zu beziehen und ohne der Zahlung einer eventuell fälligen Abfindung?
Ich scheine da irgendwo einen Denkfehler zu haben.
Erstellt am 04.12.2014 um 11:47 Uhr von einszweidrei
Nein, so ist das nicht. Aber wir wollten (weil es geht ja anscheinend nicht), die MA schützen, die schon viele Jahre beschäftigt sind.
Ich danke für die Antworten, wobei ich manchmal doch denke, wieso man hier derart kritisch kommentiert wird..... von wegen "Betriebskasper".... und "was ist das für ein Unsinn"....
Mir war wichtig zu erfahren, ob es die Möglichkeit gibt, gegen eine Entfristung zu stimmen - war mir wegen des § 99 Abs. 2 BetrVG sowieso schon nicht sicher, weil eigentlich hier kein Grund passend ist.
Die Idee eines Forums ist doch Erfahrungen auszutauschen, oder irre ich mich hier? Und es gibt ja auch bekanntlich "keine dummen Fragen", sondern nur .... Ihr wisst schon.
Ihr habt mir jedenfalls weiter geholfen und damit möchte ich diese Thematik für mich hier abschließen.
Erstellt am 04.12.2014 um 15:59 Uhr von Kölner
@einszweidrei
Eben! Und weil Du gefragt hast, Du ne klare Antwort bekommen hast, ist es auch gut.
Und er Ton: Es ist ein Forum, da muss man auch mal ein wenig weniger empfindlich sein. Vor allem wenn der AG mit einem Fehlverhalten nachher noch viel mehr durch den Kakao zieht.