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Wirtschaftsausschuss

T
Tulpe
Jan 2018 bearbeitet

Bin Überfordert und brauche Hilfe, der alte BR hat einen Wirtschaftsausschuss gebildet, aber nicht genutzt. Wir der neue BR haben dann auch einen Gebildet. Dann kam von der GL ein schreiben wir sind eine karitative einrichtungen, brauchen also keinen. Was gibt es für möglichkeiten oder gibt es was vergleichbares??

Vielen Dank im vorraus

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Community-Antworten (5)

L
Lotte

02.12.2014 um 11:02 Uhr

Hallo Tulpe, wenn ihr ein Tendenzbetrieb seid, gilt § 118 BetrVG. Ihr könntet allerdings den WA nutzen, Unterlagen anfordern und bei Nichtbeibringung der Unterlagen durch den AG, feststellen lassen ob der § 118 überhaupt zutrifft. Darüber könntet Ihr auch mit dem AG reden, ihm deutlich machen, was dann auf ihn zukommt und vielleicht lässt er sich doch von der Idee eines WA überzeugen ;) LG Lotte

N
Nubbel

02.12.2014 um 13:50 Uhr

seit dem 30.03.2011 ist ein auf die feststellung des bestehens oder nichtbestehens der tendenzeigenschaft eines unternehmens gerichteter feststellungsantrag unzulässig

T
Tulpe

02.12.2014 um 14:20 Uhr

@Nubbel kannst du mir das so erklären das ich es Verstehe?

K
Kölner

02.12.2014 um 16:48 Uhr

Lotte will klagen. Das Klagegerech gibt es aber seit jener Zeit nicht mehr, um festzustellen, ob man ein tendenzbetrieb ist oder nicht. Ihr könntet aber klagen, dass euch wirtschaftliche Infos nach § 106 BetrVG zustehen und der AG sie euch nicht gibt...

G
gironimo

02.12.2014 um 20:42 Uhr

Vielleicht beschließt Ihr die Hinzuziehung eines Fachanwalts als Sachverständigen, der diese Frage für Euch klärt (also ob Ihr ein Tendenzbetrieb seit)

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